Radfahrer müssen bald den Radweg an der Holzstraße mit seinen gefährlichen Querungen nicht mehr nutzen. Foto: Lichtgut//Leif Piechowski

Im Bereich des Charlottenplatzes, wo Straßen und Parkhauszufahrten den Radweg kreuzen, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die Stadt zieht nun Konsequenzen.

Die Stadt verändert ihre Radwegplanung an einem neuralgischen Punkt in der Stadt. Entlang der Holzstraße müssen Radler bisher in beide Richtungen den Radweg zwischen Altem Waisenhaus und der Einmündung der Marktstraße benutzen. Das Problem: in diesem Abschnitt quert die Dorotheenstraße und die Einfahrt in eine Tiefgarage den Radweg. Das führt häufig zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen.

Benutzungspflicht entfällt

Die Stadt zieht nun Konsequenzen. „Nach eingehender Prüfung kann die Benutzungspflicht für den Radweg der Hauptradroute 1 in der Holzstraße zwischen Charlottenplatz und Marktstraße aufgehoben werden. Die Verkehrszeichen ,getrennter Rad- und Gehweg’ werden entfernt“, erklärt eine Rathaus-Sprecherin. Im Klartext: Radfahrer, die an dieser Stelle die Straße statt des Radwegs benutzen, können nicht mehr von der Polizei gestoppt werden. Dazu war es in der Vergangenheit verschiedentlich gekommen – meist zum Verdruss der Zweiradfahrer.

Auch kommunalpolitisch war die Situation längst zum Thema geworden. Zuletzt hatte die Grünen-Stadträtin und passionierte Radfahrerin Christine Lehmann einen Antrag auf den Weg gebracht, die Benutzungspflicht in dem fraglichen Abschnitt abzuschaffen. Den Vorstoß hat am Ende ein breites Bündnis im Gemeinderat von Grünen, Linksfraktion, SPD und der Fraktionsgemeinschaft Puls mitgetragen. „Der Radweg Holzstraße ist für die überwiegende Mehrheit der Radfahrenden eine unverzichtbare Verbindung zwischen Eberhardstraße und Charlottenplatz, aber wegen der vielen Autoüberfahrten nicht ungefährlich. Radfahrende, die Konflikte vermeiden wollen, sollen auf der Fahrbahn fahren dürfen“, begründet Christine Lehmann ihr Engagement.

Weitere Vereinfachungen für Radfahrer?

Die Stadtverwaltung nimmt unterdessen nicht nur den Abschnitt der Hauptradroute 1 zwischen Altem Waisenhaus und Breuninger unter die Lupe. Auch im weiteren Verlauf Richtung Schlossgarten und Neckartor könnten sich die Vorgaben für die Radler ändern. Es bestehe weiterhin „eine Pflicht zur Benutzung der Radverkehrsanlage zwischen Akademiegarten und Charlottenplatz. Zur Änderung dieser Verkehrsführung für Radfahrende ist eine tiefer gehende Prüfung aufgrund der dortigen Ampel erforderlich, die derzeit erfolgt“, erläutert die Rathaus-Sprecherin. Womöglich kommt es gar zur großen Lösung für den Zweiradverkehr. „Die restliche B 14 zwischen Neckartor und Marienplatz wird in einem weiteren Schritt hinsichtlich der Befahrbarkeit für den Radverkehr untersucht“.