In Fußgängerzonen müssen Radler und E-Scooterfahrer absteigen. Foto: STZN/Eva Funke

Die Polizei hat am Mittwoch den Radverkehr in der Innenstadt überwacht. Die Beamten richteten Kontrollstellen in Fußgängerzonen ein. Wie viel kostet ein Verstoß gegen das Fahrverbot hier?

Stuttgart - Nicht nur für Autofahrer sind Fußgängerzonen tabu. Auch Radfahrer und Menschen, die sich zum schnelleren Vorankommen einen E-Scooter mieten, dürfen nicht durch diese Bereiche rollen. Die Polizei hat am Mittwochvormittag kontrolliert, ob sich daran alle halten. An drei Kontrollstellen standen Beamte: an der Königstraße am unteren gegenüber dem Hauptbahnhof, am oberen Ende beim Rotebühlplatz und an der Calwer Straße. Sie beobachteten die Lage dort in der Zeit von 9.50 Uhr bis 11.20 Uhr.

Radfahrende kennen das Verbot nicht

Die Beamten erwischten im genannten Zeitraum 23 Fahrradfahrer und vier Benutzer von E-Scootern, die trotz des Verbots durch die Fußgängerzonen fuhren. Ein Mann habe während der Fahrradfahrt auch noch sein Handy benutzt – auch hier gilt ein Verbot, ebenso wie am Steuer von Kraftfahrzeugen. Mehrere Radfahrer hätten keine Einsicht gezeigt, meldet die Polizei. Sie hätten gesagt, nichts von dem Fahrradverbot in den Fußgängerzonen zu wissen. Die Beamten wiesen sie auf die Alternativen hin: Die Pop-up-Lane an der Theodor-Heuss-Straße und die Fahrradstraße an der Eberhardstraße. Das Radeln und Rollerfahren in der Fußgängerzone ist mit einem Bußgeld von mindestens 25 Euro bewehrt. Wer dabei andere Verkehrsteilnehmende behindert, muss 30 Euro bezahlen. Kommt es zu zu einem Unfall, werden 40 Euro fällig.