Der Protest am Karsamstag war von der „Querdenken“-Bewegung angemeldet worden. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper hat die Erlaubnis für den Massenprotest am Karsamstag verteidigt. Es habe keine Voraussetzung für ein Versammlungsverbot vorgelegen.

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart hat die Erlaubnis für die ausgeuferte Demonstration von sogenannten Querdenkern am Karsamstag verteidigt und erneut auf die rechtlichen Vorgaben verwiesen. In einer Sondersitzung des Innenausschusses sagte Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper am Montag, er habe zwar kein Verständnis dafür, wenn das Versammlungsrecht als Schutzmantel missbraucht werde, um Auflagen zu entziehen. Es habe aber im Fall des Massenprotests am Karsamstag keine Voraussetzung für ein Versammlungsverbot vorgelegen. Die Erfahrungen vom Osterwochenende zeigten aber, dass es eine „Radikalisierung der sogenannten Querdenker“ gegeben habe, sagte der CDU-Politiker im Landtag.

Der Protest am Karsamstag war von der „Querdenken“-Bewegung angemeldet worden. Auf dem Cannstatter Wasen hatten sich zeitweise bis zu 15 000 Menschen größtenteils ohne Masken und Mindestabstand versammelt und die Stadt in große Erklärungsnot gebracht.

„Hinterher ist man immer klüger“

Wären die massiven Verstöße im Vorfeld absehbar gewesen, hätte die Stadt die Demonstration verbieten können, wie Nopper sagte. Das sei aber nicht der Fall gewesen. „Hinterher ist man immer klüger“, ergänzte er. Aber ein pauschales Verbot sei auch künftig nicht rechtmäßig. Man müsse jeden einzelnen Fall prüfen.

Der Anmelder für den Cannstatter sei im vergangenen Jahr insgesamt elf Mal als Veranstalter von Corona-Demonstrationen in Stuttgart aufgetreten. Bei diesen Versammlungen habe er die Auflagen überwiegend eingehalten. „Man konnte ihm also nicht unterstellen, dass er in diesem Fall, anders als bei den elf vorangegangenen Fällen, nicht dazu in der Lage oder hierzu nicht willens sein würde“, sagte Nopper weiter.