Das Verbot der Corona-Demo in Berlin ist in erster Instanz gekippt worden. Bilder wie Anfang August soll es trotzdem nicht geben, Mindestabstand ist Pflicht. Foto: dpa/Christoph Soeder

Das Berliner Verwaltungsgericht entscheidet im Eilverfahren über das Demonstrationsverbot für Corona-Leugner aus Stuttgart – und kippt die Entscheidung der Versammlungsbehörde. Die Berliner Polizei prüft indes eine Beschwerde.

Berlin - Die am Mittwoch verbotene Corona-Demonstration der Stuttgarter Initiative Querdenken 711 darf am Wochenende doch in Berlin stattfinden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag entschieden, dass die Versammlung am Samstag unter der Einhaltung von Auflagen erlaubt ist. Die Initiatoren aus Stuttgart hatten Einspruch im Eilverfahren gegen das Verbot der Berliner Versammlungsbehörde eingelegt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschluss

Das Berliner Verwaltungsgericht erklärte am Freitag, dass die von der Versammlungsbehörde aufgelisteten Gefahren nicht ausreichten, um ein Versammlungsverbot durchzusetzen. Der Anmelder habe ein Hygienekonzept vorgelegt, bei dem nicht zu erkennen sei, dass das Abstandsgebot bewusst missachtet werde. Das lasse sich weder aus dem Verlauf der ersten Demonstration in Berlin am 1. August 2020 ableiten noch aus der Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik. Vielmehr habe der Anmelder etwa durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und 100 Deeskalationsteams „hinreichende Vorkehrungen dafür getroffen, entsprechend auf die Teilnehmer einzuwirken“, heißt es in der Begründung weiter. Zudem habe die Versammlungsbehörde Alternativen zu einem Verbot, wie etwa die Austragung an einem anderen Ort oder die Begrenzung der Teilnehmerzahl, nicht hinreichend geprüft.

Die Auflagen

Die Veranstaltung darf nach Gerichtsbeschluss allerdings nur dann stattfinden, wenn so einige Auflagen zum Mindestabstand eingehalten werden: Gitter im Bühnenbereich sollen verhindern, dass sich Demonstranten zu eng zusammendrängen, Durchsagen und Ordner sollen wiederholt an den Mindestabstand erinnern. Die Berliner Versammlungsbehörde kann weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands erlassen.

Die Initiatoren

Michael Ballweg, Kopf der Stuttgarter Querdenker, spricht in einem Youtube-Video von einem „phänomenalen Sieg für die Demokratie und für unsere Grundrechte“, die von der Polizei nicht genehmigt werden müssten. Die Teilnehmer und Gruppen, die zur Gewalt aufriefen, gehörten nicht zu seiner Bewegung, hieß es weiter. Nach dem Verbot durch die Berliner Behörde war in den sozialen Netzwerken von einem „Sturm auf Berlin“ die Rede gewesen, und schon vorher hatten die NPD und der III. Weg, das vom Verfassungsschutz beobachtete „Compact Magazin“, die Identitäre Bewegung und die AfD für die Fahrt nach Berlin mobilisiert.

Die Veranstaltung

Für die Demonstration am Samstag sind mehr als 22 000 Menschen angemeldet. Laut der Berliner Polizeipräsidentin, Barbara Slowik, sei sogar mit 30 000 Personen zu rechnen. Das hatte sie kurz vor der Aufhebung des Demonstrationsverbots gesagt und bereits angekündigt, dass das Land Berlin im Falle einer juristischen Niederlage in erster Instanz das Oberverwaltungsgericht anrufen wolle. Kurz nach dem Beschluss teilte die Berliner Polizei entsprechend auf Twitter mit: Man prüfe eine Beschwerde.

Die Polizeiarbeit

Sollte die Demonstration auch in der nächsten Instanz erlaubt werden und wie von den Veranstaltern geplant stattfinden, will die Berliner Polizei mit 3000 Beamten im Einsatz sein. „Wir waren und sind immer gesprächsbereit“, sagte der Polizei-Einsatzleiter Stephan Katte kurz vor dem Gerichtsbeschluss. Und ergänzt: „Wir erwarten dann allerdings auch, dass die entsprechenden Regeln eingehalten werden.“ Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Polizei entsprechende Konsequenzen ziehen. Aber auch wenn die Demonstration in der nächsten Instanz doch noch verboten werden sollte, wird die Polizei den Bereich zwischen Großer Stern, Straße des 17. Juni, Brandenburger Tor und Spreebogen besetzen.

Der Großteil der mehr als 5000 weiteren Demo-Anmeldungen, die nach dem Verbot als Protest bei der Polizei eingegangen sind, spielt aus Sicht der Polizei dann keine große Rolle. Weil es sich hierbei um Ersatzveranstaltungen handele, seien sie dann ebenfalls untersagt.