Demonstranten fordern die Freilassung von Michael Ballweg aus der Untersuchungshaft. (Archivbild) Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Wegen des Verdachts auf Betrug und Geldwäsche sitzt der Initiator der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, derzeit in Untersuchungshaft in Stuttgart. Und daran ändert sich vorerst auch nichts.

Eine Haftbeschwerde gegen die Untersuchungshaft des „Querdenken“-Initiators Michael Ballweg ist vom Landgericht Stuttgart als unbegründet verworfen worden. Dies habe eine Strafkammer des Gerichts bereits am vergangenen Donnerstag entschieden, wie ein Sprecher am Dienstag in Stuttgart mitteilte. Der Beschuldigte befinde sich weiterhin in U-Haft.

 

Gegen Ballweg ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Betrugs und Geldwäsche. Er sitzt seit dem 29. Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Bei einer Durchsuchung Ende Juni hatten sich laut Behörden-Angaben konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich mit seinen Vermögenswerten ins Ausland absetzen wollte. Nach Angaben aus Justizkreisen besteht der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro.