Michael Ballweg, der die Querdenken-Bewegung in Stuttgart initiierte, muss weiterhin wegen Fluchtgefahr im Gefängnis bleiben. Es gibt einen neuen, angepassten Haftbefehl.
Der Initiator der Bewegung „Querdenken“, Michael Ballweg, bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe auf die weitere Haftbeschwerde einen neuen, der aktuellen Sach- und Beweislage angepassten Haftbefehl erlassen, teilte eine Sprecherin am Montag mit. Der Strafsenat sehe den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Im Übrigen sei die Haftbeschwerde als unbegründet verworfen worden.
Wie die Sprecherin mitteilte, ersetze der Haftbefehl des 1. Strafsenats den des Amtsgerichts Stuttgart. Dieser hatte bislang auf Betrug gelautet. Wie lange die Ermittlungen insgesamt noch andauern werden, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Vor geraumer Zeit hatte schon das Landgericht Stuttgart eine Haftbeschwerde verworfen.
Seit dem 29. Juni sitzt Ballweg wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Bei einer Durchsuchung Ende Juni hatten sich laut Behörden-Angaben konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er sich mit seinen Vermögenswerten ins Ausland absetzen wollte. Nach damaligen Angaben aus Justizkreisen bestand der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro.