Der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha will die Coronapolitik neu ausrichten. Foto: imago /Oliver Zimmermann

Die baden-württembergische Landesregierung will ihre Coronapolitik neu ausrichten und befragt Experten. Das kann auch Auswirkungen auf die Quarantäneregeln haben.

Zwölfmal hat die Landesregierung ihre Coronaverordnung geändert – mal im Detail, mal ganz grundlegend, zuletzt zum 19. März dieses Jahres. Vom 2. April an entfallen die meisten in der Verordnung erlassenen Beschränkungen, wenn auch vonseiten der Landesregierung eher unfreiwillig. Schärfere Regeln kann es nur in Hotspot-Regionen geben, so will es das Infektionsschutzgesetz. Während Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg diese Gelegenheit nutzen, erklärt die Regierung in Stuttgart halb beleidigt, dass das im Südwesten nicht gehe. Warum eigentlich nicht? „Die beiden vom Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen sind aktuell in Baden-Württemberg nicht gegeben“, sagt die Sprecherin Caroline Blarr. Weder sei eine Variante „mit signifikant höherer Pathogenität“ im Umlauf noch drohe „aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen“ die Überlastung des Krankenhaussystems.

 

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Für Letzteres, so Blarr, seien keine Richtwerte genannt. Ein Zusammenbruch der Notfallversorgung sei derzeit nicht zu befürchten. Auch die einst in der Coronaverordnung geregelten Schwellenwerte der Alarmstufe würden unterschritten und lägen deutlich unter denen von Mecklenburg-Vorpommern. Auch die am Montag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwähnte Verschiebung planbarer Operationen sei derzeit kein Thema im Land.

Sehr wohl werden dagegen die Untergrenzen beim Pflegepersonal unterschritten – „angesichts von Quarantäne und Krankheit des Personals“, so die Regierungssprecherin. Hier könne das landesweite Verlegungskonzept greifen oder die Corona-Quarantäne für symptomlose Beschäftigte oder Kontaktpersonen von Infizierten verkürzt werden.

Wie geht es mit der Quarantäne weiter?

Die Quarantänepflicht steht quer zu den Lockerungen – schließlich gibt es bei anderen Infektionskrankheiten auch keinen von der Polizei zu kontrollierenden Zwang, daheim zu bleiben. Auf Anregung der Gesundheitsminister der Länder haben das Robert-Koch-Institut und das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch vorgeschlagen, die Coronaquarantäne beizubehalten – sie aber generell auf fünf Tage zu verkürzen und auch „keine strenge Isolierung“ vorzuschreiben. Man werde diesen Vorschlag „nun innerhalb der Landesregierung beraten“, heißt es aus dem baden-württembergischen Sozialministerium.

Ohnehin will die Landesregierung ihre Coronapolitik ganz grundlegend neu ausrichten. Das Sozialministerium lädt dafür an diesem Freitag zu einer Expertenanhörung, um die „mittel- bis langfristige Weiterentwicklung des Corona-Managements zu diskutieren“, wie es in der Einladung heißt. Unter anderem sind Vertreter der Kommunalverwaltungen, Gesundheitsämter und Universitätskliniken eingeladen, Vorschläge zu formulieren. Was die Landesregierung daraus macht und wie sich das in die bundesweite Gesetzgebung einfügt, wird man unter anderem in einer neuerlich veränderten Coronaverordnung nachlesen können – sowie den separat erlassenen Verordnungen zu Quarantäne, Krankenhäusern und so weiter.