Das Punktesystem in Flensburg wird zum 1. Mai umgestellt. Foto: dpa

Genau 40 Jahre nach der Einführung der Verkehrssünderkartei in Flensburg wird das Punktesystem reformiert - künftig ist der Führerschein bereits mit 8 statt bisher mit 18 Punkten fällig. Wir zählen auf, welche Neuerungen in Kraft treten.

Genau 40 Jahre nach der Einführung der Verkehrssünderkartei in Flensburg wird das Punktesystem reformiert - künftig ist der Führerschein bereits mit 8 statt bisher mit 18 Punkten fällig. Wir zählen auf, welche Neuerungen Autofahrer dann beachten müssen.

Flensburg/Stuttgart - Wer am 1. Mai mit Bollerwagen und Bier loszieht, hat im Straßenverkehr nichts zu suchen, neues Punktesystem hin oder her. Für den Tag nach der Feier sollte man aber im Hinterkopf behalten, dass am "Tag der Arbeit" die Reform der Punktekartei in Kraft getreten ist - genau 40 Jahre nach der Einführung der Flensburger Punktekartei 1974. Weniger ist von jetzt an praktisch mehr. Der Führerschein ist künftig bei 8 Punkten weg statt bisher bei 18 - allerdings werden die Punkte auch anders bemessen.

Auch die Regeln zum Abbau der Punkte des neuen "Fahreignungs-Bewertungssystems" ändern sich. Wer von Mai an 4 bis 5 Punkte hat, wird ermahnt und bekommt zudem den Hinweis, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Wer 6 bis 7 Punkte hat, bekommt zusätzlich eine Verwarnung. Für die freiwillige Teilnahme an dem Seminar kann ein Punkt vom "Konto" abgezogen werden. Bisher ist es so, dass Verkehrssünder bis zu vier Punkte abbauen können, wenn sie freiwillig Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen besuchen.

Rund neun Millionen Männer und Frauen hatten Anfang 2013 Punkte in Flensburg, meistens wegen überhöhter Geschwindigkeit. Weil sie 18 Punkte erreicht hatten, verloren 4391 Menschen im Jahr 2012 ihre Führerscheine. Ein Fahrverbot wird aber auch fällig, wenn jemand zum Beispiel nur ein Mal eine rote Ampel nicht beachtet hat.

Das neue Punktesystem bei Verstößen im Straßenverkehr sieht nur noch drei Kategorien mit 1, 2 oder 3 Punkten vor. Welche Neuerungen auf Verkehrsteilnehmer zukommen, lesen Sie hier:

TEMPO

Wenn Autofahrer zwischen 21 und 25 Kilometer pro Stunde zu schnell fahren, riskieren sie wie bisher 1 Punkt und 80 Euro Bußgeld in Flensburg. Wer noch schneller ist, muss mit 2 Punkten statt bisher 3 bis 4 rechnen. Innerorts werden bei Überschreitungen von 31 bis 40 km/h 160 Euro fällig, bei 51 bis 60 km 280 Euro.

1 Punkt (bisher 3) gibt es, wenn die Geschwindigkeit nicht den Sicht- und Wetterverhältnissen - zum Beispiel bei Nebel und Glatteis - angepasst ist.

ALKOHOL AM STEUER

Wird man mit mehr als 1,1 Promille erwischt, schlägt das mit 2 Punkten in Flensburg zu Buche (bisher 7). Am Bußgeld von ein bis zwei Monatsgehältern und einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten ändert sich nichts.

ROTE AMPEL

Fährt ein Autofahrer trotz roter Ampel weiter, kann ihn das mindestens 1 Punkt (bisher 3) einbringen. Leuchtet die Ampel schon länger als eine Sekunde rot oder es kommt zu einer gefährlichen Situation, bringt das 2 (bisher 4) Punkte. In beiden Fällen wird der Autofahrer zur Kasse gebeten. Unter einer Sekunde: 90 Euro. Länger als eine Sekunde kostet es 200 Euro, dazu kommt ein Monat Fahrverbot.

Radfahrer, die eine rote Ampel missachten, können 1 Punkt erhalten.

HANDY AM STEUER

Das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung kann wie bisher mit 1 Punkt geahndet werden. Das Bußgeld steigt aber von 40 auf 60 Euro.

ÜBERHOLEN

Wer ein Überholverbot missachtet oder beim Überholen andere gefährdet, konnte bisher bis zu 4 Punkte erhalten. Jetzt sind es 1 bis 2 Punkte.

Wer mit einem Lastwagen über 7,5 Tonnen überholt, obwohl die Sicht wegen Nebels, Schneefalls oder Regens weniger als 50 Meter beträgt, muss mit 2 statt bisher 4 Punkten rechnen.

FAHREN IN UMWELTZONE OHNE PLAKETTE

Bisher wurde das Fahren in einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette mit 1 Punkt geahndet. Mit der Reform entfällt der Punkt. Das anfallende Bußgeld verdoppelt sich jedoch auf 80 Euro.

ABSTAND

Beträgt der Abstand weniger als der halbe Tachowert bei mehr als 130 km/h sind jetzt 2 Punkte fällig (bisher 4). Es bleibt bei 320 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von zwei Monaten.

BELEIDIGUNG

Wer verbal oder per eindeutigem Handzeichen nicht an sich halten kann, muss künftig nur noch mit 1 Punkt rechnen (bisher 5). Ein Monatsgehalt wird fällig.

WINTERREIFENPFLICHT

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerpneus erwischt wird, kassiert künftig 1 Punkt. Das Bußgeld wird von 40 auf 60 Euro angehoben.

PROFILTIEFE

Ist das Profil der Reifen abgefahren, schlägt das mit 1 Punkt zu Buche (bisher 3). Die zu zahlende Strafe steigt von 50 auf 60 Euro.

LADUNG (LKW)

Ist die Ladung eines Lastwagens nicht sicher verstaut oder ungenügend gesichert, konnte es bei einer Gefährdung bisher 3 Punkte geben; jetzt ist es 1 Punkt.

PUNKTESTAND ALT - NEU

Hat man bereits Punkte in Flensburg, werden diese wie folgt umgerechnet:

1 bis 3  -  1 Punkt

4 bis 5  -  2 Punkte

6 bis 7  -  3 Punkte

8 bis 10  -  4 Punkte

11 bis 13  -  5 Punkte

14 bis 15  -  6 Punkte

16 bis 18  -  7 Punkte

18 und mehr  -  8 Punkte

VERJÄHRUNG VON PUNKTEN

Jeder einzelne Verstoß verjährt für sich. Ein Eintrag mit 1 Punkt verjährt nach zwei Jahren. Ein Eintrag mit 2 Punkten verjährt nach drei Jahren. Punkte für Straftaten können erst nach bis zu zehn Jahren verjähren.

PUNKTEABBAU

Der Punkteabbau ist auch weiterhin möglich und kann durch den Besuch eines freiwilligen Fahreignungsseminars beschleunigt werden. Die Seminare werden inhaltlich neu konzipiert und sind deshalb auch teurer als bislang. Alle fünf Jahre kann man so 1 Punkt abbauen, vorausgesetzt das Punktekonto weist nicht mehr als 5 Punkte auf.