Manchmal geht es in der Politik schnell: Erst im Februar hatte das OLG Stuttgart in Sachen Raser eine Gesetzeslücke beklagt, nun arbeitet das Bundesjustizministerium an einer Lösung Foto: dpa

Eine Gesetzeslücke macht es möglich: Findige Verkehrssünder können sich unter bestimmten Bedingungen einer Bestrafung entziehen. Auf Wunsch der Länder wird der Bund nun tätig.

Stuttgart - Raser und Rotlichtsünder werden sich wohl schon bald nicht mehr straflos freikaufen dürfen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will eine Forderung der Länder aufgreifen und den Punkte-Handel im Internet unter Strafe stellen.

„Aus Sicht des Bundesjustizministeriums ist das Anliegen der Länder berechtigt“, sagte ein Ministeriumssprecher unserer Zeitung. Die Prüfung, wie die Sanktionierung am besten realisiert werden könne, sei aber noch nicht abgeschlossen Einen Zeitplan für das Vorlegen eines Gesetzentwurfs sowie das Inkrafttreten gebe es noch nicht.

Viel zu schnell, aber nicht bestraft

Beim Punkte-Handel im Internet übernehmen Strohmänner gegen Bezahlung von Verkehrssündern Strafen wie Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Dies kann oft nicht bestraft werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte in einem Urteil im Februar die Politik zum Handeln aufgefordert. Es musste einen Raser freisprechen, der 58 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war, dessen Strohmann aber für 1000 Euro eine nicht existente Person als Fahrer nannte. Bis die Behörden dies merkten, war das Vergehen verjährt. Da eine nicht existente Person genannt worden war, konnte der Raser nicht einmal im Nachhinein wegen falscher Verdächtigung belangt werden.

Land fordert Tempo

Auf Vorschlag von Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) hatten die Justizminister der Länder auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni vom Bund einstimmig eine „abschreckende Sanktionierung solcher Verhaltensweisen“ gefordert.

Wolf bezeichnete es nun als „gute Nachricht“, dass der Beschluss der Länder umgesetzt werden soll und forderte vom Bundesjustizministerium ein zügiges Vorgehen: „Wir müssen die bestehende Gesetzlücke nun schnell schließen“, sagte er unserer Zeitung. Der Staat dürfe sich von Verkehrssündern nicht an der Nase herumführen lassen.