Braust ein Raser in eine Radarfalle, kann er im Internet gegen Bares jemanden finden, der die fällige Strafe für ihn übernimmt. Eine solche Schummelei soll künftig ausdrücklich verboten werden. Foto: dpa

Fahrverbot droht? Kein Problem! Im Internet kann man sich Strohmänner kaufen, die Verkehrssünden übernehmen. Die Justizminister der Länder wollen dem Treiben ein Ende bereiten.

Stuttgart - Raser und Rotlichtsünder sollen sich bald nicht mehr freikaufen dürfen. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf will den entsprechenden Punkte-Handel im Internet unter Strafe stellen. Er sei sehr zuversichtlich, dass sein Vorstoß „zum Unterbinden dieser ärgerlichen Praxis“ auf der Justizministerkonferenz kommende Woche im thüringischen Eisenach Erfolg haben werde, sagte der CDU-Politiker den „Stuttgarter Nachrichten“. Es sei nicht mehr hinnehmbar, dass Behörden an der Nase herumgeführt würden und dies oft auch noch sanktionslos bleibe.

Punkte-Handel floriert

Beim Punkte-Handel im Internet übernehmen Strohmänner gegen Bezahlung von Verkehrssündern Strafen wie Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Inzwischen gebe es dafür einen „echten Markt“, so Wolf.

Diese Manipulationen können oft nicht bestraft werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte in einem Urteil vom Februar die Politik zum Handeln aufgefordert. Es musste einen Raser freisprechen, der 58 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war, dessen Strohmann dann aber für 1000 Euro eine nicht existente Person als Fahrer nannte. Bis die Behörden dies merkten, war das Vergehen verjährt. Da eine nicht existente Person genannt worden war, konnte der Raser nicht einmal im Nachhinein wegen falscher Verdächtigung belangt werden.

Mehrheit für Vorstoß scheint sicher

Laut Wolf haben die anderen Bundesländer bereits Zustimmung zu dem Vorstoß signalisiert. Dann wäre das Bundesjustizministerium am Zug, die Aufforderung der Länder umzusetzen und einen eigenen Straftatbestand für solche Manipulationen zu schaffen. Dann könnten auch die Anbieter einer solchen Dienstleistung belangt werden.

Nach Ansicht Baden-Württembergs sollte die Strafe auf jeden Fall höher ausfallen als jene, die der Verkehrssünder bei einem ehrlichen Verhalten zu tragen gehabt hätte.