Ein orthodoxes Ritual: Mit dieser Kette betet Cosmin B. während des Prozesses für seinen Bruder Ali B. Foto: Kristina Ratsch

Ali B. hält jahrzehntelang seiner manischen Depression stand – bis er für zwölf Minuten die Kontrolle verliert. Protokoll eines Dramas.

Tübingen - Ali B. hat lange durchgehalten, bevor er sich zwölf Minuten lang verliert. Der September ist noch warm. Passanten tragen T-Shirt und lungern draußen vor den Rottenburger Straßencafés herum, als Ali B. den kurzen Weg von seiner Wohnung zum Kaufland geht. Im kühlen Elektrolicht stellt er eine Wodkaflasche auf das Kassenband, Marke Puschkin, dazu einen Tetrapack Tomatensaft. Sieben oder acht Euro sind in seiner Hosentasche. Er kramt das Geld hervor, bezahlt und holt beim Totto-Lotto-Laden noch einen Energydrink. Zurück zu Hause schenkt er sich ein. Klaren Schnaps und roten Saft, ein Glas nach dem anderen. Später erinnert sich Ali nur noch an die Tür. Wie er da saß, am Küchentisch, die Mische in der Hand und auf die Wohnungstür starrte. Als seine Frau kurz nach 18 Uhr zurückkommt, findet sie nur die leere Wodkaflasche auf dem Balkon. Im Tetrapack auf dem Küchentisch ist ein kleiner Rest zurückgeblieben. Die Wohnung ist leer.

 

Die Erinnerungen an das, was geschah, nachdem die Wohnungstür ins Schloss fiel, sind nie zurückgekommen. Doch ein halbes Jahr später, im Januar 2022, puzzeln Zeugen mit ihren Aussagen ein Bild in seine Erinnerungslücke: Ali B. mit einem Küchenmesser in der Rottenburger Innenstadt. Passanten, die ausweichen, sich Warnungen zurufen, Alis Schreie, er sei von Dämonen besessen. Auf der Anklagebank faltet er die Hände vor seinem Körper. Ganz still sitzt er da, nur seine Augen huschen im Gerichtssaal umher, mustern zuerst die Zuhörerschaft, dann Richter und Staatsanwältin. Es gehe ihm heute viel besser, sagt er.

Schwerer juristischer Eingriff

Ali B. erblickt seinen Bruder im Publikum. Für einen kurzen Moment weiten sich seine Augen, dann hebt er die Hand zum Gruß. Sein Bruder grüßt zurück. Er hat heute frei und ist zu der Verhandlung gekommen. Während der Richter spricht, lässt er eine Gebetskette durch seine Finger rinnen. Jede Perle drückt er kurz mit beiden Daumen.

Ali B. wird vor dem Landgericht Tübingen wegen sechsfachen versuchten Mordes angeklagt. Schuld oder Unschuld wird nicht verhandelt, die Gutachten eines Psychologen ergaben kurz nach der Tat, dass Ali B. schuldunfähig sei. Das Gericht muss nun herausfinden, wie gefährlich Ali B. ist. Denn: Nur wer als gefährlich befunden wird, kann auf unbestimmte Zeit in eine forensische Psychiatrie eingewiesen werden. Einer der schwersten juristischen Eingriffe in den Freiheitsentzug. Seit vielen Jahrzehnten kämpft Ali B. mit schweren manischen Depressionen, Abhängigkeit und Bipolarität. Immer und immer wieder bäumte sich die Krankheit auf, immer wieder rang er sie nieder. Bis die Krankheit ihn schließlich übermannte. Könnte das wieder passieren? Oder war das eine einmalige Tat?

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Als er 15 Jahre alt war, schlich sich zum ersten Mal die Depression in seinen Kopf. Ali B. wuchs in Rumänien auf. Dort, sagt er, sei es nicht wie in Deutschland. Kliniken, Psychiatrien – nichts gebe es da.

Neuanfang in Deutschland

Alkohol wurde sein Therapeut. Er begann, alleine zu trinken. Weil sein Vater trank und weil er sich vor dem dumpfen Gefühl der Traurigkeit fürchtete, das ihn einnahm und nicht mehr aus seinen Fängen ließ. 2009 traf Ali B. seine Frau. Sie wollten heiraten und ein Kind. Ali B. wurde wieder zuversichtlich, er nahm sich vor, für seinen Sohn mit dem Trinken aufzuhören. „Er soll ein anderes Leben haben als ich mit meinem Vater.“ Kurz vor der Geburt des Sohnes waren seine Mutter und sein jüngerer Bruder nach Deutschland ausgewandert. Mit seiner Frau und seinem Kind folgte er ihnen. „Das Leben ist besser dort“, dachte er.

In Deutschland kehrte die Depression zurück, doch dort gab es Einrichtungen, die ihm halfen. Ali besuchte Kliniken, Therapien und Krankenhäuser. Mal war er für einen Monat dort, mal nur zwei Wochen. Er wurde aus der Bahn geschleudert, rappelte sich wieder auf. Nahm Antidepressiva, die ihm der Arzt verschrieb. Lernte Deutsch. Hörte zum ersten Mal Stimmen in seinem Kopf und versuchte sich umzubringen. Begann eine Ausbildung beim Freundeskreis Mensch zum Altenpfleger. Die Arbeit gefiel Ali B., vor Gericht wird er aussagen, dass sie ihm viel Spaß bereitete. Bis die dunklen Tage wieder zurückkehrten, in denen sich Depression und Manie wieder abwechseln und ihn lähmten. Er besuchte eine Tagesklinik. Er war so müde, sagt er, viel zu müde, um aufzustehen. Dann, im Juli 2021, starb sein Vater.

Alleine mit der Verzweiflung

Immer hatte er seinem Vater die Trinkerei vorgeworfen. Seit zehn Jahren hatten sie keinen Kontakt. Jetzt verstand Ali B., was es bedeutete, krank zu sein. Gerne hätte er das seinem Vater gesagt. Doch es war zu spät, der Vater war tot und Ali B. ganz alleine mit seiner Verzweiflung, dem Wodka und Tomatensaft auf seinem Küchentisch.

Dass er seine Wohnungstür anstarrte, weiß Ali B. noch. Dass er sie öffnete, auf die Straße stürmt, ein Küchenmesser in der Hand, daran erinnert er sich nicht. Ali B. hetzt durch die Rottenburger Innenstadt. Passt einen Mann ab, der ihm auf seinem Roller entgegenkommt. Hektisch bittet er ihn um Geld, doch der Rollerfahrer verneint. Ali B. zückt sein Messer. Er umklammert den Holzgriff, die Klinge nach unten, und geht er auf den Rollerfahrer zu. Er trifft ihn auf Brusthöhe. Die Kämpfe gegen sich selbst – mit einem Mal sind sie nach außen gerichtet.

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Ali B. stolpert weiter, bedroht zwei Passanten auf dem Weg, weitere drei, die vor einer Gaststätte ein Bier trinken. Der Alkohol macht ihn benommen, die Dämonen haben seinen Kopf gekapert. Zwölf Minuten, in denen alle Versuche, seine Krankheit zu kontrollieren, scheitern, in denen seine Hoffnungen auf ein besseres Leben zerfallen. Zwölf Minuten Kontrollverlust. Dann wird er vor einem Passanten zu Boden gerungen und kurz darauf festgenommen.

Keine Erinnerung an die Tat

Im Morgengrauen des nächsten Tages hören die Dämonen zu schreien auf. Die Medikamente wirken und bringen unter Kontrolle, was der Alkohol in der Nacht entfesselt hat. Ali Bs. geweitete Pupillen schrumpfen auf Normalgröße, sein Puls wird zum ersten Mal seit der Tat langsamer. Sein Kopf ist leer. Einige Tage später legt sein Verteidiger ihm in der Psychiatrie ein Protokoll des Tathergangs vor. Keine einzige Erinnerung kommt zurück, alles scheint ausgelöscht zu sein.

Bis zum Prozess bleibt Ali B. fünf Monate im psychiatrisch-forensischen Krankenhaus in Bad Schussenried. Dreimal in der Woche ruft sein Sohn an, manchmal spricht dann auch seine Frau kurz mit ihm. Seine Pflegerin und sein Pfleger sagen vor dem Gerichtssaal, Ali B. sei reflektiert. Er habe schon viel eingesehen. Wenn es so weitergehe, bleibe er nicht lange. Da gäbe es ganz andere.

Im Gerichtssaal zählt der Psychiater die Behandlungen der letzten Jahre auf. Vorgespräche, Tageskliniken, Krankenhäuser, stationäre Aufenthalte. Die Liste ist lang. Nur, wenn belegbar wird, wie schwer psychisch krank Ali B. ist und dass er Symptome der Erkrankung zeigt und deshalb eine Gefahr sein könnte, darf das vorgesehene Strafmaß – eine unbefristete Einweisung in das psychiatrisch-forensische Krankenhaus – ausgesprochen werden. Jedes Jahr überprüft ein Klinikgericht dann noch mal, ob von ihm weiter eine Gefahr ausgeht oder ob er entlassen werden kann. So lange wartet Ali B.

Ein guter Ehemann und Vater

Ali B. war in all den Jahren seiner Krankheit nie aggressiv gegenüber anderen. Lange hat er seine Psychose im Griff oder sie richtet sich nur gegen ihn selbst: Dann weint und windet er sich in Panik in den Armen seiner Frau, bis die Tabletten wirken und sie ihn zu Bett bringt. Seine Frau schüttelt im Gerichtssaal den Kopf. Ihr Ehemann sei ein guter Vater. Er liebe seinen Sohn. Ali Bs. Bruder zückt sein Handy, auf dem Homescreen leuchtet ein Bild von ihm und Ali auf, der Mutter in ihrer Mitte legen sie die Arme um die Schultern. Sie strahlen. Kurz strahlt auch Ali Bs. Bruder. Das waren noch bessere Zeiten.

Der Psychiater sagt, Ali B. wisse, dass er keinen Alkohol trinken darf. Dass Schnaps die ausgetüftelte Medikation durcheinanderbringt, die Ali B. stabilisiert und durch den Tag trägt. Dass Ali B., wenn er trinkt, nicht aufhört, bis er nichts mehr spürt und weiß. Dass er Alkohol aber überall kaufen kann, an der Tankstelle, im Supermarkt oder wieder bei Totto-Lotto-Laden. Auf wen sich seine Aggressionen richten, wenn er wieder einen Aussetzer hat, sei nicht vorhersehbar. Vielleicht gegen sich selbst. Oder noch mal gegen andere.

Versuchter Totschlag oder Mord?

Es ist ein kalter Februartag, an dem Ali B. als gefährlich eingestuft und in die forensische Klinik überwiesen wird. Wie viel Zeit vergeht, bis er die Psychiatrie in Bad Schussenried wieder verlässt, ist ungewiss. Er fragte, fragte immer wieder. Doch niemand kann ihm diese Antwort geben. Sein Verteidiger plädierte auf versuchten Totschlag, nicht Mord. Ein Betrunkener, der psychotisch und von Dämonen gesteuert ist – welche heimtückische Intention kann der wohl gehabt haben? Ein Mordvorsatz gilt als gefährlicher, da er schwieriger und langwieriger zu therapieren ist. Totschlag kann bewirken, dass Ali B. früher entlassen wird. Wenn er keine Gefahr mehr für andere ist.

Das Gericht stimmt zu. Ali B. schaut dem Rollerfahrer, den er angegriffen hat, direkt in die Augen: „Es tut mir leid. Ich war damals sehr krank.“ Der Rollerfahrer erwidert seinen Blick kurz, dann sagt er: Er sehe noch vor sich, wie Ali B. auf ihn zukam, als er auf seinen Roller steigen wollte, um zu seiner Familie in den Garten zu fahren und Würstchen zu grillen. Sehe das Messer und spüre die Angst, die ihn bis heute nachts weckt. Der Rollerfahrer wendet sich ab. „Die Entschuldigung nehme ich nicht an.“