Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Dezember aufgehoben. Foto: (dpa)

Der Prozess um den gewaltsamen Tod der zweifachen Mutter geht in die zweite Runde. Der Grund für die Neuaufnahme ist ein Formfehler.

Backnang/Steinheim - Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Mutter aus Backnang geht am Mittwoch in die zweite Runde. Der Grund für die Neuaufnahme ist ein Formfehler. Dass die damals 22 Jahre alte Katharina K. im November 2017 von ihrem Ex-Freund Daniel E. erwürgt wurde, steht hingegen fest. „Dass er Katharina getötet hat, ist auch nach dem Beschluss des BGH unstrittig“, räumt Thomas Raich ein, der Rechtsanwalt des Täters. „Es geht jetzt um das Motiv – und die Frage, ob es Mord oder Totschlag war.“

Der gewaltsame Tod von Katharina K., einer jungen zweifachen Mutter aus Backnang-Strümpfelbach, hatte im November 2017 für große Bestürzung gesorgt. Die sterblichen Überreste der Vermissten wurden schließlich in einem Gartengrundstück in Asperg entdeckt. Im Juni 2017 war sie mit ihren Kindern zum Vater nach Steinheim gezogen.

Im Dezember hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil teilweise aufgehoben. Die Bundesrichter hatten einen Fehler der Stuttgarter Kollegen festgestellt: Das Landgericht sei in seiner Urteilsbegründung von der Anklageschrift abgewichen. Es ging davon aus, dass Daniel E. durch den Tod seiner Ex-Freundin nicht nur das gemeinsame Sorgerecht für das Kind der beiden erhalten, sondern durch dieses zudem einer ihm drohenden Haftstrafe wegen Betrugs entgehen wollte. Der Bundesgerichtshof monierte, dass das Stuttgarter Gericht vor dem Urteil einen förmlichen Hinweis hätte erteilen müssen, dass es dieses Motiv für möglich halte. Denn nur auf diese Weise hätte sich die Verteidigung auch gegen diesen Vorwurf rüsten können.

Daniel E. wird diesmal von gleich zwei Anwälten vertreten. Thomas Raich rechnet damit, dass die bislang eingeplanten sieben Prozesstage ausreichen, um zu einem Urteil zu kommen. Schon zum Auftakt am Mittwoch sind mehrere Zeugen geladen. Polizisten der Spurensicherung, Streifenbeamte oder der Finder der Leiche werden aber nicht mehr darunter sein. Einige Erkenntnisse dürfte sich das Gericht dagegen von der Aussage von E.s bester Freundin erhoffen – die junge Frau war bei ihrer tränenreichen Aussage beim ersten Prozess unter den Verdacht der Mittäterschaft geraten. Ihr wurde nichts nachgewiesen, auch jetzt ist sie wieder als Zeugin geladen.

Der zur Tatzeit 25 Jahre alte Daniel E. wird vor Gericht eine Erklärung abgeben – deren Inhalt verrät Thomas Raich aber nicht. Gegen Ende des ersten Prozesses hatte E. eine 65-seitige Erklärung verlesen, die der Vorsitzende Richter hinterher ein „Manifest der Verschlagenheit und Niedertracht“ nannte. E. hatte alles geleugnet und behauptet, seine Ex-Freundin sei an jenem Abend zu einem Rendezvous mit einem Unbekannten aufgebrochen. Dass der Angeklagte nun bei dieser Version bleibt, ist unwahrscheinlich. Für die Hinterbliebenen dürfte der zweite Prozess erneut eine große Belastung darstellen. Die Geschwister und der Vater treten erneut als Nebenkläger auf.