Der Kfz-Mechaniker soll seine Ex-Lebensgefährtin im März nach einem Streit erstochen haben.

Offenburg - Eine tödliche Messerattacke auf eine 37-Jährige wird seit Freitag vor dem Landgericht Offenburg aufgearbeitet. Der wegen Totschlags angeklagte 30-jährige Ex-Freund der Frau bestreitet die Tat - sein Verteidiger wollte die Bewertung der Beweismittel durch das Gericht am Freitag als unzulässig verbieten lassen.

Zum Prozessauftakt argumentierte der Anwalt, die ermittelnden Kriminalpolizisten hätten seinen Mandanten bei den ersten Vernehmungen trotz eines Tatverdachts nicht über seine Rechte als Beschuldigter aufgeklärt - sondern ihn lediglich als Zeugen gehört. Die Vernehmungsprotokolle dürften also ebenso wie anschließend sichergestellte Beweismittel nicht verwertet werden.

Anklage sieht Streit über gemeinsame Wohnung als mögliches Motiv

Die Aussagen mehrerer Kripobeamter im Zeugenstand brachten am ersten Verhandlungstag keine Klarheit, ob der Angeklagte schon während den ersten Vernehmungen als tatverdächtig galt und daher auf seine Rechte hätte hingewiesen werden müssen. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der zuletzt in Kehl lebende Kfz-Mechaniker mit dem späteren Opfer eine längere Beziehung hatte, aus der eine gemeinsame Tochter hervorging.

Die Beziehung war durch polizeilich protokollierte Gewalttätigkeiten geprägt, wurde aber auch nach dem Wegzug aus der gemeinsamen Wohnung nicht beendet. Der 30-Jährige, in dessen Obhut sich zur Tatzeit eine kleine Tochter befand, hatte die Polizisten bei selbst auf eine bei einer Hausdurchsuchung sichergestellte blutbefleckte Hose hingewiesen. Die stammte nach Darstellung des Angeklagten aber von einem ihm Unbekannten.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist es zu der Bluttat gekommen, nachdem die Frau bei einem Besuch ihres Ex-Freundes mit ihm in Streit geriet. Ein Motiv könne sein, dass sie sich geweigert habe, mit ihm nach Köln zu ziehen. Der Angeklagte ließ am Freitag durch seinen Verteidiger erklären, dass er sich erst nach Abschluss der Zeugenaussagen zum Tatvorwurf äußern will. Das Gericht will ebenfalls erst dann über die Zulässigkeit der Beweismittel entscheiden.