20-Jähriger aus Esslinger steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht Foto: dpa

Ein 20-Jähriger, der in Esslingen auf einen 17-Jährigen eingestochen haben soll, steht wegen versuchtem Totschlag vor Gericht. Der 17-Jährige hat großes Glück gehabt, dass er die Messerattacke seines Widersachers überlebte.

Esslingen/Stuttgart - Der Täter hatte ihm am Abend des 7. April vor einem Jugendtreff in Esslingen eine 20 Zentimeter lange Klinge in die Brust gestoßen und ihn damit lebensgefährlich verletzt – eine Notoperation rettete dem jungen Mann das Leben. Die Tat wird einem 20-jährigen aus Esslingen vorgeworfen, der sich seit Mittwoch vor der 4. Großen Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss.

Laut der Staatsanwältin soll er an jenem Dienstagabend kurz nach 22 Uhr vor dem CVJM-Jugendtreff in der Schloßwiesenstraße mit dem 17-Jährigen in Streit geraten sein. Das spätere Opfer, das vor Gericht als Nebenkläger auftritt, soll herumerzählt haben, der 20-Jährige wolle „Gras kaufen“. Das gab der Jüngere auch unumwunden zu, als ihn der Angeklagte deshalb zur Rede stellte. Daraufhin soll der angetrunkene, Beschuldigte mit den Worten „wer redet wie ’ne Snitch (Verräter), lebt nicht lange“ dem 17-Jährigen unvermittelt das Messer in die Brust gerammt haben.

Doch damit war die Eskalation offenbar noch nicht beendet. Der Angeklagte soll die Klinge wieder herausgezogen und versucht haben, dem Kontrahenten ins Gesicht zu stechen. Der habe die neuerliche Attacke mit dem Unterarm abwehren können. Dann zog ihn ein Freund zurück und stieß den Angreifer weg. Gemeinsam liefen sie zu der in der Nähe des Tatorts liegenden elterlichen Wohnung des 17-Jährigen, wo dieser zusammenbrach und von einem Notarzt versorgt werden musste. Der erste Stich war in die Lunge des 17-Jährigen eingedrungen. Nur eine Notoperation rettete sein Leben. Der zweite Angriff hatte eine tiefe Schnittwunde am Arm des Opfers hinterlassen.

Der mutmaßliche Täter wurde wenige Stunden später in der Esslinger Augustinerstraße festgenommen, das Messer hatte er noch bei sich. Er sitzt seit 9. April in Untersuchungshaft. Kurz nach seiner Verhaftung soll er bei der Polizei eingeräumt haben, mit der Waffe zugestochen zu haben.

Zum Prozessauftakt am Mittwoch will der Angeklagte weder zu seinen persönlichen Verhältnissen noch zu der ihm vorgeworfenen Tat aussagen. Denn einer seiner beiden Verteidiger ist im Urlaub und lässt sich vertreten. Erst wenn er wieder an seiner Seite ist, möchte sich der 20-Jährige äußern. Deshalb wird am ersten Verhandlungstag lediglich die Anklage verlesen. Aber Redebedarf besteht offensichtlich dennoch. Als der Angeklagte in Handschellen abgeführt wird, ruft ihm der 17-Jährige zu: „Wir sehen uns noch.“ Er wird deshalb von der Vorsitzenden Richterin Cornelie Eßlinger-Graf zur Räson gerufen: „Hier wird niemand beleidigt oder bedroht.“ Das veranlasst die unter den Zuhörern sitzende Mutter des Nebenklägers zu dem Zwischenruf: „Soll er zu ihm vielleicht sagen, das hast du gut gemacht.“