Angeklagt wegen versuchten Mordes: Ein 49-Jähriger soll in einer Asylunterkunft einen Mann mit Kraftstoff übergossen haben. Vor Gericht nennt er ein überraschendes Motiv.
In Fuß- und Handfesseln wird der Angeklagte in den Saal des Ulmer Landgerichts geführt. Über dem schütteren, kurzen Haar trägt er eine braune Mütze. Der 49-jährige Ukrainer muss sich vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes verantworten. Nach Ansicht des Staatsanwalts Robert Simon, der die Anklage verlas, soll der Ukrainer am 7. Mai 2025 nach einem Zechgelage, das im Streit endete, einen völlig betrunken auf dem Bett sitzenden Mitbewohner in der Asylbewerberunterkunft in der Stuttgarter Straße in Göppingen mit Benzin übergossen haben. Der Angeklagte sei nur durch das Eingreifen von zwei Security-Mitarbeitern gestoppt worden. Deshalb habe er „in unbarmherziger Weise zumindest billigend in Kauf genommen“, dass der Mitbewohner durch entzündetes Benzin extreme Schmerzen erleiden oder sterben könne, sagte der Staatsanwalt. Daher werde die Tat als versuchter Mord gewertet.
„Ich hatte keine Absicht, jemanden zu töten. Ich wollte ihm einfach Angst machen und erreichen, dass er duschen geht.“
Angeklagter, zu den Vorwürfen
Beide Männer wohnten seit Längerem gemeinsam in derselben Parzelle Nummer 37 der Flüchtlingsunterkunft. Von anderen Bewohnern nur durch Bauzäune und daran befestigte Tücher getrennt, lebten zum Tatzeitpunkt etwa 100 Menschen in der großen Industriehalle. Das spätere Opfer und der Angeklagte konsumierten hier am Abend des 7. Mai, einem kühlen Mittwoch, zusammen mit mindestens zwei weiteren ukrainischen Bewohnern einige Flaschen Wodka und Cognac in der Wohnparzelle 37. Auslöser des Streits an diesem Abend war einmal mehr der Körpergeruch des späteren Geschädigten. Schon öfter habe der Angeklagte den Mann dazu aufgefordert, endlich zu duschen, was dieser offenbar über viele Wochen nicht tat. Auch andere Zeugen beschrieben das spätere Opfer als dauerhaft betrunken und verwahrlost.
Benzin in Speiseöl-Kanister an der Tankstelle besorgt
Als der Landsmann auf die erneute Aufforderung nicht reagierte, ging der 49-jährige Ukrainer zur gegenüber liegenden Aral-Tankstelle und füllte einen leeren Speiseöl-Kanister mit 3,9 Liter Benzin. Das belegen die Überwachungsvideos der Tankstelle und der Kassenbon. Nachdem er gegen 22 Uhr in die Unterkunft zurückgekehrt war, soll er das ganze Benzin über dem Kontrahenten entleert haben. Die beiden Security-Mitarbeiter der Unterkunft, die auf den penetranten Benzingeruch aufmerksam geworden waren, suchten den Ort des Gestanks, fanden den Angeklagten lachend am Bett des Opfers stehend vor, schritten ein und setzen den Tatverdächtigen für die restliche Nacht vor die Tür. Er leistete keinen Widerstand. Die Polizei wurde gerufen und war auch vor Ort, wurde dann aber zu einem anderen Einsatz beordert. Erst am nächsten Tag wurden andere Polizisten, die zunächst wegen einer anderen Sache in der Unterkunft waren, auf den Fall aufmerksam, hakten nach und nahmen den 49-Jährigen gegen Abend vorläufig fest. Das Verfahren kam ins Rollen, das jetzt in den Prozess vor dem Landgericht mündete.
Angeklagter legt Teilgeständnis ab
Am ersten Verhandlungstag mühte sich der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter zusammen mit seinen Beisitzerinnen über mehrere Stunden sehr akribisch, den genauen Tatablauf nachzuzeichnen und zu erkunden, wie akut die Gefahr war, dass sich das Benzin entzündet. Doch Details blieben offen.
Mithilfe einer Dolmetscherin nahm der Angeklagte Stellung. „Es war alles so, wie es in der Anklage geschildert ist“, sagte er. Mit einer entscheidenden Einschränkung: „Ich hatte keine Absicht, jemanden zu töten. Ich wollte ihm einfach Angst machen und erreichen, dass er duschen geht“. Er habe auch den Körpergeruch übertünchen wollen. Unklar blieb, ob er das Feuerzeug in der Hand hielt, weil er anschließend eine Zigarette rauchen gehen wollte, wie er zunächst sagte, oder ob das Feuerzeug Teil des Angstmachens war, wie er später sagte. Der psychiatrische Sachverständige, der im Laufe des Prozesses die Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt beurteilen soll, fragte nach dem Trinkverhalten des 49-Jährigen, der angab, selber gerne und viel Alkohol zu trinken. Die von ihm konsumierte Wodkamenge an diesem Abend gab er mit etwa einem halben Liter an.
Opfer wollte nicht zur Untersuchung in die Klinik
Der Mann wohnte in der Ukraine bis zuletzt bei seiner Mutter und arbeitete gelegentlich als Hilfskraft in allen möglichen Branchen. Vor gut zwei Jahren sei er nach Göppingen gekommen, so schilderte er es. Einen Sprachkurs habe er abgebrochen, weil er in betrunkenem Zustand gestürzt war und sich am Kopf verletzt hatte.
Im Zeugenstand sagten am ersten Tag unter anderen zwei Polizisten aus: einer jener Beamten, die am Tatabend in dem Flüchtlingsheim waren. Und ein Beamter, der den Mann am Folgetag vorläufig festnehmen ließ und mit den Ermittlungen begann. Klar wurde: Es war nicht der erste Zwischenfall, in den der Angeklagte verwickelt war. Auch einer der beiden Security-Mitarbeiter sagte aus, es sei immer wieder mal zum Streit gekommen. Über frühere Gewalttaten berichteten sie aber nicht.
Einer der Polizisten schilderte, dass es große Sprachbarrieren zwischen den Ermittlern und dem Angeklagten sowie dem späteren Opfer gab. Auch am Tatabend sei es den Beamten und der herbeigerufenen Rettungswagenbesatzung nicht leicht gefallen, den mit Benzin völlig durchnässten, unterkühlten und stark betrunkenen Geschädigten dazu zu bewegen, sich im Krankenhaus untersuchen zu lassen. Die Klinik konnte er bald wieder verlassen. In seiner polizeilichen Vernehmung hatte er ausgesagt, dass er sich wegen seines Zustands an nichts erinnern könne.
Den Zustand des Angeklagten schilderte einer der Beamten als ebenfalls betrunken, er schätze 1,5 bis zwei Promille. Ein Alkoholtest gab es am Abend der Tat aber nicht. Der Security-Mitarbeiter konnte auch nicht mehr sagen, ob überhaupt ein Feuerzeug im Spiel gewesen war, wie er bei der polizeilichen Vernehmung ausgesagt hatte.
Der Prozess wird fortgesetzt.