Im April vergangenen Jahres hatte ein Gericht geurteilt, die Haftbedingungen des Massenmörders Anders Behring Breivik seien ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Jetzt beginnt dazu der Berufungsprozess.
Helsinki - Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik stellt sich ab Dienstag einem Berufungsprozess zu seinen Haftbedingungen. In der Gerichtsverhandlung in Breiviks Gefängnis Skien kommt ein Urteil vom April vergangenen Jahres auf den Prüfstand, dass den norwegischen Behörden bescheinigt hatte, Breiviks Menschenrechte verletzt zu haben, speziell bei dessen Isolationshaft in zwei Gefängnissen. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt.
Breivik hatte im Sommer 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen ermordet und sich in einem Manifest als Tempelritter geriert, der einen antimuslimischen Aufstand in Europa anzetteln wolle. Er wurde zu 21 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Im vergangenen Jahr klagte er gegen die Haftbedingungen und hatte damit teilweise Erfolg.
Die Bezirksrichter urteilten, die Behörden hätten Breiviks psychischer Gesundheit nicht genügend Aufmerksamkeit beigemessen. Dies sei ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Gericht verwarf aber die Klage des Rechtsterroristen, dass sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt werde, indem Kontakte zu anderen Rechtsextremisten beschränkt würden. Die Regierung wurde zur Zahlung der Prozesskosten in Höhe von 37 000 Euro verurteilt und ging in Berufung.