Zwei Polizisten standen wegen Verfolgung eines Unschuldigen und Körperverletzung im Amt vor Gericht. Foto: dpa

Zwei Polizeibeamte, die bei einer Festnahme brutal vorgegangen sein sollen, hatten gehofft, im Berufungsverfahren einen Freispruch zu bekommen. Dieser Plan ging nicht auf.

Stuttgart - Das Urteil zieht voraussichtlich den Jobverlust für eine 32-jährige Polizeiobermeisterin und einen 37 Jahre alten Polizeihauptmeister nach sich: Sie sind am Donnerstag in zweiter Instanz zu Haftstrafen von mehr als einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das bedeutet für Polizeibeamte, dass sie aus dem Dienst entfernt werden. Für die Polizistin legte das Landgericht ein Strafmaß von einem Jahr und zwei Monaten fest, bei ihrem fünf Jahre älteren Kollegen hielt die Kammer ein Jahr und vier Monate für angemessen – das ist bei beiden ein Monat mehr als im Urteil des Amtsgerichts im vergangenen Juni.

Ein Faustschlag des Beamten bricht die Nase des Festgenommenen

Der Vorfall spielte sich im Juli 2015 in der Stuttgarter Innenstadt ab. Die beiden nun verurteilten Beamten verfolgten einen damals 23 Jahre alten Mann, der wegrannte, als sie ihn kontrollieren wollten. Sie hatten gesehen, dass er an der Friedrichstraße über einen Bauzaun klettern wollte. In einem Parkhaus an der Kronenstraße holten die Polizisten den Mann ein. Dort soll der Polizeihauptmeister ihm einen Faustschlag versetzt haben, durch den der Festgenommene eine Schädelprellung und eine gebrochene Nase erlitt.

In der Berufungsverhandlung hatten die Beamten auf einen Freispruch gehofft, den ihr Verteidiger forderte. Die Staatsanwaltschaft setzte dagegen darauf, dass ein höheres Strafmaß verhängt werden würde, wozu es nun auch kam.