Die Möglichkeiten der Fahnder sind gesetzlich begrenzt. Das soll sich ändern. Foto: dpa

Ein 28-Jähriger steht wegen Kinderpornografie vor Gericht. Das Urteil ist ein Bewährungsstrafe. Das Thema ist zum Politikum geworden.

Böblingen - Diesmal half der Zufall den Kinderporno-Fahndern. Als am 2. März die Mutter des Angeklagten die Tür öffnete, warteten Polizisten, die einen Dieb suchten. Der Verdächtige, ihr Sohn, lag noch im Bett. Gestohlen hatte er nichts, inzwischen sind die tatsächlichen Täter gefasst. Aber die Polizisteten sichteten seine zwei Handys und sein Laptop. Danach riefen sie im Revier Böblingen an, bei dem Kollegen, der sich mit Sexualstraftaten befasst, Spezialgebiet Kinderpornografie, „Kipo“, wie die Fahnder kürzeln.

„Ich mache das seit zehn Jahren“, sagt der 44-Jährige Kriminalkommissar vor Gericht. Das Sichten der Fotos und Videos auf den drei Geräten war „auch für einen Auswerter sehr hart“. In solchen Fällen verzichtet die Staatsanwaltschaft üblicherweise darauf, in der Anklageschrift Details aufzulisten. Diesmal nicht. Kinder mit Kindern, Kinder mit Erwachsenen, in allen geschlechtlichen Kombinationen und allen Sexualpraktiken. Dies ist die in einer Zeitung veröffentlichbare Zusammenfassung des Vermerkten, und schon in der Anklageschrift fehlte reichlich von dem, was der Ermittler sah. „Mich hat sehr verstört, dass es sich teilweise um Säuglinge gehandelt hat“, sagt die Richterin Lea Werle, „sowas ist für mich nicht nachvollziehbar“.

Der Angeklagte sieht aus, als müsse er im Supermarkt noch seinen Ausweis zeigen

Auf der Anklagebank sitzt ein 28-Jähriger, der aussieht, als würde er an der Supermarktkasse noch nach seinem Ausweis gefragt, wenn er eine Flasche Schnaps kaufen will. Was er noch nie getan hat. „Ich mag Alkohol kein bisschen, Drogen habe ich nie genommen.“ So hat er es zur Protokoll gegeben. Der Mann hat gestanden, ohne Einschränkung. Von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Gefängnis reicht das Maß des Strafgesetzbuches für den Besitz von Kinderpornografie. Bis zu fünf Jahren Haft können Gerichte aussprechen, wenn jemand entsprechendes Material verbreitet, aber dafür fanden die Ermittler im Fall des 28-Jährigen keinen Hinweis.

Vor allem die bayerische und die hessische Landesregierung halten diese Strafen für zu milde. Sie fordern Verschärfungen, außerdem mehr Möglichkeiten für die Fahnder. Auch Polizisten ist es verboten, Kinderpornografie zu verbreiten. Was die Aufklärung erschwert: Die Betreiber entsprechender Internetbörsen verlangen von ihrer Kundschaft sogenannte „Keuschheitsproben“. Was heißt: Nur, wer zuerst Material liefert, wird beliefert. Bayerns Justizminister Winfried Bausbach reklamiert für sich, die Forderung in der Justizministerkonferenz durchgesetzt zu haben, dass das Verbot für Ermittler fällt.

Der Angeklagte hat gestanden. Er hat sich dabei die Brille von der Nase gezogen, das Gesicht in den Händen verborgen und geschluchzt: „So eine Scheiße.“ Er habe jedes Mal „schier geheult, nachdem ich sowas angeguckt habe“. Demnach war er oft den Tränen nah. Rund 4200 entsprechende Filme und knapp 200 000 Fotos fanden die Fahnder auf seinen zwei Handys und seinem Rechner. Rund 1150 der Dateien stuften die Ermittler als eindeutig ein, den Rest als mögliche Grenzfälle, in denen die Darsteller eventuell älter als 14 Jahre waren, außerdem ungezählte am Computer animierte Filme und Fotos. Sie alle, behauptet der 28-Jährige, habe er schlicht in der Suchmaschine Google oder auf dem Videoportal Youtube gefunden.

Zufällig im Internet auf Kinderpornografie zu stoßen, ist unmöglich

„Das ist unmöglich“, sagt der 44jährige Ermittler, „kein Mensch stolpert im Internet über Kipo, darum muss man sich intensivst kümmern“. Erfolg versprechen Suchanfragen in asiatischen Buchstaben, allerdings nicht auf gängigen Wegen. Vor fünf Jahren hatten die Branchengiganten Google und Microsoft begonnen, verdächtige Anfragen konsequent herauszufiltern – aus eigenem Antrieb, ohne gesetzliche Vorgaben. Wer entsprechende Begriffe eingibt, wird auf die Seiten von Therapieorganisationen verwiesen.

„Am Ende des Tages steht ja hinter jeder Datei ein Kindesmissbrauch“, sagt der Ermittler. Am Ende einer langen Zeit des Konsums von Kinderpornografie steht nicht immer – aber oft – ebenfalls ein realer Kindesmissbrauch. „Wenn der Kick nicht mehr kommt, dann folgt der Schritt in die Realtität“, sagt der 44-Jährige, „in der Regel sind es diejenigen, denen man es am wenigsten zutraut“. In diese Kategorie fällt der Angeklagte dem Augenschein nach zweifellos, aber in der realen Welt hat er sich nie Kindern genähert oder sie nur fotografiert. Außerdem hegt er keinerlei Neigung zu gleich welcher Gewalt.

Dies zählt zur richterlichen Feststellung. Als mildernd wertet Werle auch die offenkundig Reue des Angeklagten. Das Urteil lautet ein Jahr Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss der 28-Jährige 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Eine Therapie hat er bereits begonnen. Sie soll zwei Jahre dauern.