Seit März wird vor dem Landgericht Stuttgart wegen der Schießerei in Esslingen-Mettingen verhandelt. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Staatsanwältin hatte neun Jahre Haft für den aus ihrer Sicht Hauptverantwortlichen der Schießerei in Esslingen-Mettingen im September 2022 gefordert. Die Verteidiger des zum Tatzeitpunkt 21-Jährigen plädieren indes für eine milde Haftstrafe.

Die Strafmaße liegen weit auseinander: Neun Jahre Haft hatte die Staatsanwältin im Prozess wegen der Schießerei in Esslingen-Mettingen für den aus ihrer Sicht Hauptverantwortlichen gefordert. Sie sah den Tatvorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags als erwiesen an. Die beiden Verteidiger des zum Tatzeitpunkt 21-Jährigen plädierten auf ein Jahr Freiheitsentzug wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

 

Seit Mitte März müssen sich vier junge Männer vor dem Landgericht Stuttgart wegen einer möglichen Beteiligung an einem Schusswechsel im September vergangenen Jahres im Esslinger Stadtteil Mettingen verantworten. Bei der Schießerei, wohl zwischen rivalisierenden Banden, wurde niemand verletzt, Projektile waren aber auch in Privathäusern eingeschlagen.

Haupttäter soll sieben Mal geschossen haben

Laut der Staatsanwältin soll der mutmaßliche Haupttäter sieben Schüsse abgegeben haben. Es sei aber nicht alles genau so verlaufen, wie es in der Anklageschrift dargestellt worden war, führte nun der Verteidiger des jungen Mannes aus. Auf der Dashcam im Auto der Mutter des Angeklagten sei eine Sequenz aufgenommen worden, in der sein Mandat sage, er habe den Tod seines Gegners bei der Schießerei gewollt. Dabei, so der Rechtsanwalt, handle es sich nicht um eine detailgetreue Schilderung des Ablaufs des Schusswechsels vom 5. September 2022. Vielmehr habe sein Mandant sich szenegerecht verhalten und seinem Gesprächspartner imponieren wollen. Das Ablesen einer Tötungsabsicht aus diesen Sätzen sei eine Überinterpretation der Staatsanwältin.

Auch die Schüsse, die sein Mandant auf ein am Tatort geparktes Auto mit Mitgliedern der gegnerischen Gruppierung abgegeben haben soll, seien nicht in dem Willen abgefeuert worden, die Insassen zu verletzen. Die Schüsse stammten aus einer kleinkalibrigen Waffe mit einer geringen Durchschlagskraft – ein Durchbohren der Autotür sei damit gar nicht möglich gewesen. Zudem hätten sich alle Einschusslöcher im unteren Teil des Fahrzeugs und unterhalb der Autofenster befunden.

Tödliche Verletzungen der Insassen könnten somit nicht geplant worden sein. Es handle sich daher um keinen versuchten Totschlag, sondern – wenn überhaupt – um eine versuchte Körperverletzung.

Gegner im Visier

Die Fahrzeuginsassen hätten seinen Mandanten gar nicht interessiert, so der Rechtsanwalt. Er habe vielmehr einen anderen jungen Mann im Visier gehabt, der laut der Staatsanwältin wohl Mitglied der rivalisierenden Bande sein soll. Mit diesem vermeintlichen Opfer ging der Rechtsanwalt hart ins Gericht. Dieses befinde sich ebenfalls in Haft und es werde gegen dieses gesondert verhandelt. Es habe aber bisher zum Tatvorgang geschwiegen, sei bei dem laufenden Prozess noch nicht aufgetaucht und habe sich lediglich als Nebenkläger durch einen Anwalt vertreten lassen.

Am Tatabend habe das mutmaßliche Opfer seinen Mandanten zuerst tätlich angegriffen und verletzt. Später sei es dann bewaffnet und mit Freunden, von denen zumindest einer ebenfalls bewaffnet gewesen sei, in die Obertürkheimer Straße in Mettingen gegangen, wo sich sein Mandant mit Kumpeln aufgehalten hatte. Es habe sich damit freiwillig in Gefahr begeben. Sein Mandant habe somit nicht auf fremde Personen oder Passanten geschossen, sondern auf jemanden, der sich bewusst und gewollt einer bedrohlichen Situation ausgesetzt habe.

Urteil Mitte Oktober

Der Prozess wird mit weiteren Plädoyers der Verteidiger der anderen drei Angeklagten fortgesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich am 18. Oktober gesprochen.