Bei einem Sprengstoffanschlag auf die Mannschaft von Borussia Dortmund wurden Profi Marc Bartra und ein Polizist verletzt. Im Prozess vor dem Schwurgericht bietet der Angeklagte nun Schmerzensgeld an - und hofft davon zu profitieren.
Dortmund - Der mutmaßliche BVB-Attentäter Sergej W. hat vor Gericht Schmerzensgeldzahlungen an die beiden Verletzten des Anschlags vom April 2017 angeboten. Die Familie des 28-Jährigen sei bereit, ihre Ersparnisse zu opfern und diese dem Fußballprofi Marc Bartra und einem Polizeibeamten zugute kommen zu lassen, erklärte Verteidiger Carl Heydenreich am Freitag. „Das soll ein Zeichen echter Reue sein“, sagte der Rechtsanwalt. Ein sogenannter Täter-Opfer-Ausgleich wird vor Gericht in der Regel strafmildernd gewertet.
Sergej W. hat vor dem Dortmunder Schwurgericht gestanden, bei der Abfahrt des voll besetzten Mannschaftsbusses am Teamhotel drei selbst gebaute Splitterbomben gezündet zu haben. Er habe einen ernst gemeinten Anschlag aber nur vortäuschen wollen, hieß es in seiner Erklärung. Tatsächlich habe er nämlich niemanden töten oder schwer verletzen wollen.
Potenziell tödliche Wirkung
Ein Sprengstoffexperte des Bundeskriminalamts bezeichnete die in die Sprengsätze eingegossenen Metallstifte in seiner Zeugenaussage am Freitag jedoch als „letale Geschosse“, die potenziell tödliche Wirkung gehabt hätten. Auf die Frage, wie er die Tatsache einschätze, dass von etwa 90 Metallstiften nur sechs den Bus trafen, erklärte der Zeuge: „Das ist schon ein durchschnittliches Trefferbild.“ Wer mit drei Bomben nur Angst und Schrecken verbreiten wolle, dürfe seiner Ansicht nach überhaupt keine Metallstifte verwenden.
Unterdessen droht dem gerade von Borussia Dortmund zu Arsenal London gewechselten Stürmer Pierre-Emerick Aubameyang vorerst kein Ärger mit der Dortmunder Justiz. Der Gabuner war am Montag trotz Ladung nicht zu seiner Zeugenaussage erschienen und hatte sich mit einem nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Gericht nur sehr dürftigen ärztlichen Attest entschuldigt. Am Freitag teilte der Vorsitzende Richter Peter Windgätter jedoch mit, dass inzwischen ein „gerichtsfestes“ und damit aussagekräftiges Attest vorliege, das nun auch eine Diagnose beinhalte. Daher werde die Kammer kein Ordnungsgeld gegen Aubameyang festsetzen. Dieses hätte bis zu 1000 Euro betragen können.
Pierre-Emerick Aubameyang droht Ärger mit Justiz
Oberstaatsanwalt Carsten Dombert pocht jedoch darauf, den Stürmer als Zeugen zu laden. Entweder komme Aubameyang dieser Ladung dann nach, oder man müsse versuchen, eine Video-Vernehmung in London zu organisieren. Richter Peter Windgätter sagte dazu: „Das wird schwierig, aber wird werden es probieren.“