Der Angeklagte sagt, er habe die Drogen nur für den Eigenkonsum angebaut. Foto: dpa

Ein Fellbacher legt eine Cannabis-Plantage an. Er gärtnert erfolgreich: Die Polizei findet 291 Gramm Marihuana in seiner Wohnung.

Fellbach/Waiblingen - Der Angeklagte – Brille, akkurate Frisur, jungenhaftes Gesicht – sieht so seriös aus, dass ihm wohl die meisten Vermieter ohne Bedenken den Schlüssel überlassen würden. Dass Karsten König (Name geändert) die vier Wände dann zu einer Kiffer-Wohnung samt Cannabis-Plantage umbaut, würde man bei dem 33-jährigen Fellbacher auch nicht auf dem zweiten Blick vermuten.

Bei der Dursuchung werden 1959 Konsumeinheiten gefunden

Doch das hat er getan. Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln musste sich Karsten König vor dem Schöffengericht Waiblingen verantworten. Die Polizei war im Juni vergangenen Jahres auf ihn aufmerksam geworden, weil er in einem einschlägigen Online-Shop in Hannover ein Zelt für den Anbau von Cannabis bestellt hatte. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden insgesamt 291 Gramm Marihuana gefunden – das sind 1959 Konsumeinheiten. Der Grenzwert einer geringen Menge wurde damit mehrfach überschritten. Der Richter Steffen Kärcher sagte dazu: „Sie haben sich als erfolgreicher Gärtner erwiesen.“

Karsten König ist nicht vorbestraft. Er arbeitet in einem technischen Beruf in der Medienbranche und ist verheiratet. Sein Leben verläuft eigentlich in geordneten Bahnen, nur das Kiffen, das konnte er seit der Schulzeit nicht lassen. „Ich habe mehrmals die Woche Cannabis konsumiert, aber nicht täglich“, sagte er dem Richter.

Schon im Hausflur riecht es nach Marihuana

Doch eine Plantage mit sechs Cannabis-Pflanzen ist kein Pappenstiel. „Schon im Hausflur hatte es nach Marihuana gerochen“, erzählte der ermittelnde Polizeibeamte im Zeugenstand. In der Wohnung hätten überall Blätter und Blüten der abgeernteten Pflanzen gelegen. „Im Schlafzimmer stand ein Anbauzelt für Cannabis und im Flur hingen an einem Wäscheständer Hanfpflanzen zum Trocknen.“ Die Beweisstücke lagen den Beamten quasi direkt vor den Füßen.

Sowohl bei der Durchsuchung als auch vor Gericht räumte Karsten König seine Schuld ein. Hinweise, dass mit den Drogen gehandelt worden ist, habe man in der Wohnung nicht gefunden, sagte der Polizeibeamte. „Wir hatten sogar extra sein Mobiltelefon und auch das seiner Ehefrau danach untersucht.“

Diese Feststellung wertete der Staatsanwalt als positiv. Dennoch forderte er in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie eine Geldauflage von 1500 Euro. „Die Drogen hatten eine beachtliche Qualität, da hat sich jemand Mühe gegeben.“

Richter Steffen Kärcher folgte dem milden Plädoyer des Staatsanwalts. Er glaubte dem Angeklagten, dass er seit dem Vorfall nie wieder Drogen genommen habe. „Sie haben sich lange Zeit im Marihuana-Nebel bewegt, aber Sie sind sozial integriert“, sagte der Vorsitzende des Gerichts.