Völlig unvermittelt hat die Angeklagte im Dezember Mitpatienten angegriffen und verletzt. Foto: Pascal Thiel

Wegen Liebeskummer hat eine 22-Jährige zwei Mitpatientinnen in der Winnender Psychiatrie mit einem Hammer geschlagen. Sie leidet an einer disozialen Persönlichkeitsstörung, die sie wegen Lapalien außer sich geraten lassen kann.

Winnenden - Statt versuchten Totschlags in zwei Fällen hat die 9. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart eine 22-jährige Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die junge Frau kommt jedoch nicht „in den Knast“, wie sie sich vor der Urteilsverkündung von den Richtern gewünscht hatte, sondern in eine psychiatrische Klinik, weil sie seit ihrer Kindheit an einer Persönlichkeitsstörung leidet, die ihre Steuerungsfähigkeit stark beeinträchtigt. Am 27. Dezember vergangenen Jahres hatte sie aufgrund dieser Krankheit zwei Mitpatientinnen im Psychiatrischen Landeskrankenhaus Schloss Winnenden mit einem Schlosserhammer geschlagen und verletzt.

Platzwunden als Folgen der Schläge

Allerdings habe sie nicht mit der Absicht zugeschlagen, die beiden Frauen zu töten. Und sie habe von diesen aus eigenem Entschluss abgelassen, nachdem sie den beiden ohne Vorwarnung den Hammer auf die Köpfe geschlagen hatte. „Die kannte ich eigentlich gar nicht richtig“, hatte die Angeklagte während ihrer Aussage dem Gericht geschildert. Die beiden Frauen wurden zufällig zu ihren Opfern, nachdem sie sich in einem Ergotherapie-Raum den Hammer geholt hatte und damit schnurstracks auf den Flur gegangen war.

Von dort aus ging sie in einen Speisesaal, wo die eine der beiden Frauen an einem Tisch saß. Dieser schlug sie ohne Vorwarnung den Hammer gegen den Kopf, traf sie jedoch zum Glück nicht richtig. Dann ging sie weiter zu der nächsten Patientin, der sie ebenfalls den Hammer gegen den Kopf schlagen wollte. Diese konnte im letzten Moment ausweichen, wurde jedoch noch von dem schweren Werkzeug getroffen. Die beiden Frauen seien zwar nicht lebensgefährlich verletzt worden, führte der Vorsitzende Richter Jörg Geiger aus, trugen jedoch Platzwunden davon.

Pflegepersonal und andere Patienten griffen sofort beherzt in das Geschehen ein. Eine 65-jährige Mitarbeiterin der Klinik schilderte anschaulich, wie dramatisch die Situation auf sie gewirkt hatte. Sie war zuerst auf die 22-Jährige zugegangen und wollte ihr den Hammer abnehmen. „Geh zurück, hat ein Kollege mir zugerufen“, schilderte sie den Moment, der sie auch Monate später augenscheinlich mitnahm.

Liebeskummer als Motiv

Ein 31-jähriger Pfleger rannte in den Raum und sah, wie ein Patient im Rollstuhl von der Frau mit dem Hammer bedroht wurde. „Ich nehme an, dass er sie nicht als ernsten Gegner eingeschätzt hat“, berichtete er. Tatsächlich konnte ein anderer Patient ihr dann schnell den Hammer wegnehmen.

Der Grund für die Attacke sei Liebeskummer gewesen. Sie habe sich in einen Security-Angestellten verliebt, sagte die Angeklagte. Dieser durfte die Liaison mit einer Patientin jedoch nicht fortsetzen.