Vor dem Landgericht Stuttgart muss sich ein 40-Jähriger verantworten. Archiv Foto: Marijan Murat/dpa

Die Höhe der Beute aus einem Juwelier-Überfall in Sindelfingen bleibt auch nach der Zeugenaussage der Inhaberin rätselhaft.

Sindelfingen - In der Nacht im September 2016, als ihr Juweliergeschäft überfallen wurde, war die Inhaberin spät zu Bett gegangen. Wegen einer Veranstaltung im Einkaufszentrum Stern-Center in Sindelfingen, in dem sich der Laden befindet, hatte die 59-Jährige ihr Geschäft erst um 23 Uhr geschlossen. Gegen 3 Uhr klingelte sie die Polizei aus dem Bett, um ihr von dem Einbruch zu berichten. „Ich kann mich jetzt noch darüber aufregen, es war eine Katastrophe“, erzählt sie vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart. Die Eingangsglastüren seien zersplittert und eine Vitrine beschädigt gewesen. Aus einer anderen Vitrine seien Schmuckstücke entwendet worden. 94 Ringe, Ketten und Ohrringe hauptsächlich aus Gold sollen der Angeklagte und ein noch unbekannten Täter aus der Vitrine gestohlen haben, ihr Wert liege bei 18 000 Euro. Außerdem fehlten laut der Inhaberin Uhren aus dem Lager und ein Laptop.

Der 40-jährige Angeklagte hatte jedoch bereits zu Beginn der Verhandlung zwar die Tat zugegeben, die Höhe der Beute, wie sie von der Inhaberin angegeben wurde, jedoch angezweifelt. Nur eine Handvoll Schmuck will er an sich genommen haben, bevor zwei Wachleute den Diebstahl bemerkten. Die Beute will der Angeklagte auf der Flucht weggeworfen haben, sie wurde bis heute nicht gefunden. „Einige Uhren und drei Schmucksets haben wir später wiedergefunden. Wir hatten zunächst angenommen, dass sie auch gestohlen wurden“, räumt die Inhaberin ein. Das will die Verteidigerin Brigitte Tilgner, die in einer früheren Verhandlung den Verdacht geäußert hatte, dass die Inhaberin womöglich eine günstige Gelegenheit genutzt hatte, um bei der Versicherung ihre Ladenhüter anzugeben, genau wissen. Die Frage, ob sie bei der Versicherung ihre ursprünglichen Angaben korrigiert habe, bejaht die Zeugin. „Bei der Polizei habe ich aber nichts mehr gesagt, es hat uns ja auch keiner mehr gefragt“, sagt sie.

Zweiter Täter kann nicht geladen werden

Der Vorsitzende Richter Rainer Gless bittet die Zeugin, ihm die Unterlagen von der Versicherung zukommen zu lassen, um ihre Angaben zu prüfen und vielleicht doch noch Licht ins Dunkel zu bringen. Ebenfalls ungeklärt bleibt die Identität des Mittäters, obwohl Richter und Staatsanwaltschaft einige Recherchen zu seinem Aufenthaltsort unternommen haben. Der Angeklagte hatte nur angegeben, dass der zweite Täter Sergej heiße und er ihn aus einer Obdachlosenunterkunft in Ostfildern kenne. Einen Mann namens Sergej, der zugleich mit dem Angeklagten in der Obdachlosenunterkunft wohnte, konnte die Polizei tatsächlich ausfindig machen. Doch der aktuelle Aufenthaltsort des 44-Jährigen, der häufig im Stuttgarter Drogenmilieu anzutreffen und für die Polizei kein Unbekannter ist, war nicht herauszufinden. „Wir werden auf diesen Mann als Zeugen verzichten müssen“, erklärt Gless.

Der Prozess wird am Freitag, 28. Juni, fortgesetzt. Dann wird das Urteil erwartet.