Im Prozess um schwunghaften Drogenhandel im Rems-Murr-Kreis haben Anklage und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Für den 21-jährigen Hauptangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren.
Drei Monate nach Beginn der Verhandlung gegen vier Männer aus dem Rems-Murr-Kreis wegen Drogenhandels ist der Prozess mit den Plädoyers von Anklagebehörde und Rechtsanwälten nun auf die Zielgerade eingebogen. Für den 21-jährigen Hauptangeklagten aus Schorndorf forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren.
Der junge Mann hatte die Anklagevorwürfe in weiten Teilen eingeräumt und über seinen Verteidiger erklären lassen, er habe im Jahr 2022 einen Drogenhandel mit Marihuana und Kokain zusammen mit dem ebenfalls 21-jährigen Mitangeklagten aus Urbach aufgezogen. Grund dafür sei gewesen, dass er seinen eigenen Konsum sonst nicht mehr habe finanzieren können.
700 Gramm Kokain und knapp zwei Kilogramm Marihuana
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kontaktierten die beiden 21-Jährigen im Spätsommer 2022 den dritten, 31 Jahre alten Angeklagten, und baten diesen, in dessen Keller die Drogen bunkern zu dürfen. Jeweils 500 Gramm Marihuana und Kokain hätten sie dort gelagert und die Vorräte regelmäßig aufgefüllt. Das Duo habe bis September 2022 insgesamt 700 Gramm Kokain und knapp zwei Kilogramm Marihuana bei 14 Geschäften an diverse Abnehmer verkauft.
Für den zweiten 21 Jahre alten Angeklagten aus Urbach forderte Oberstaatsanwalt Michael Wahl eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Gewinn aus ihren Geschäften in Höhe von rund 100 000 Euro soll im Wege des Wertersatzes eingezogen werden. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die die Verteidiger der beiden 21-Jährigen beantragten, lehnte der Anklagevertreter ab. Die Verteidiger hielten Haftstrafen von maximal dreieinhalb beziehungsweise zwei Jahren für die beiden Angeklagten für ausreichend.
Da der dritte Angeklagte, ein 31-Jähriger aus Urbach, die Ermittlungsbehörden durch eine Selbstanzeige auf die Spur des Quartetts gebracht hatte, waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig, in diesem Fall von einer Strafe abzusehen. Verteidiger Marc Reschke erklärte, der 31-Jährige habe nicht nein sagen können. Für ihn sei es ein Freundschaftsdienst gewesen, er habe als Gegenleistung „ein bisschen Gras bekommen“. Später habe er ein schlechtes Gewissen bekommen. Für den vierten Angeklagten, einen 28-jährigen Mann aus Winterbach, forderte die Staatsanwaltschaft eine zehnmonatige Bewährungsstrafe, die Verteidigung plädierte für eine Bewährungsstrafe von maximal sieben Monaten.
Ohne Führerschein mit dem Auto unterwegs
Der 21-jährige Hauptangeklagte sieht neben der Verurteilung wegen Drogenhandels auch einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht entgegen. Er hatte über seinen Verteidiger eingeräumt, einmal in Schorndorf sowie einmal auf der B 14 bei Fellbach mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein, ohne einen Führerschein zu besitzen. Beim zweiten Mal hat er dabei einen Auffahrunfall mit insgesamt rund 3200 Euro Sachschaden verursacht und sich anschließend unerlaubterweise von der Unfallstelle entfernt.