Laut dem Angeklagten soll der Junge den ersten Schritt gemacht haben. Foto: dpa/Peter Steffen

Ein heute 25-Jähriger soll 2019 einen Minderjährigen aus Fellbach sexuell missbraucht haben. Laut dem Angeklagten soll der sexuelle Kontakt einvernehmlich gewesen sein.

Stuttgart/Fellbach - Gabriel F. muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Der gebürtige Ungar, der nach dem Abitur zu seinem Vater nach Winnenden zog und zuletzt als Caterer arbeitete, soll im Juni 2019 unter falschem Namen Kontakt mit einem damals 13-jährigen Jungen aus Oeffingen aufgenommen haben – über ein Internetportal, das der Angeklagte im Gerichtssaal als „Facebook für Schwule“ bezeichnet.

Die beiden haben auf Instagram gechattet und Bilder getauscht

Danach sollen die beiden auf der sozialen Plattform Instagram gechattet und sich gegenseitig Fotos geschickt haben, zunächst nur von Gesicht und Oberkörper. Laut Anklageschrift habe der heute 25-Jährige den Jungen dann auch gebeten, Bilder seiner Genitalien zu schicken. Der 13-Jährige soll der Aufforderung schließlich auch nachgekommen sein.

Obwohl der Angeklagte gewusst haben soll, dass sein Chatpartner minderjährig ist, soll er ihn zweimal mit in seine Stuttgarter Wohnung genommen haben. Dort sollen sich die beiden dann körperlich nahegekommen sein und sich gegenseitig oral befriedigt haben. Dabei soll laut Angeklagtem der Minderjährige den ersten Schritt gemacht haben.

Der Angeklagte räumte den sexuellen Kontakt ein. Er stritt aber ab, bei der Kontaktaufnahme einen falschen Namen genutzt zu haben. Er gab aber zu, sich im Portal als 19 Jahre alt ausgegeben zu haben.

Eigentlich sollte der damals 13-Jährige als Zeuge aussagen, da der Angeklagte aber die Vorwürfe gestand, lud das Gericht ihn auf einen Antrag des Nebenklägervertreters kurzfristig aus, um ihm die unangenehme Situation zu ersparen. Stattdessen wurde spontan die 23-jährige Schwester des Opfers als Zeugin geladen. Wie auch der Vater der beiden berichtete sie, dass der einst fröhliche Junge sich seit der Tat immer mehr zurückgezogen habe. Er soll unter Panikattacken leiden und sich zudem selbst verletzt haben.

Gabriel F. ist bereits wegen eines ähnlichen Falls vorbestraft. Er soll zwischen den Jahren 2015 und 2016 mehreren Jungen Bilder und Videos geschickt haben, auf denen Buben unter 14 Jahren in eindeutigen Posen zu sehen waren. Einen Jungen soll er dazu aufgefordert haben, ein Bild seines Genitalbereichs zu schicken. Das Gericht setzte die Strafe damals zur Bewährung aus, da es nicht von einer Wiederholungsgefahr ausging. Als Auflage besuchte er eine Therapie, in der er lernen sollte, mit seiner Neigung zu leben.

Der Anwalt plädiert für eine Strafe auf Bewährung

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer nun wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Anwalt des Angeklagten wollte die Tat selbst nicht bagatellisieren, wies in seinem Plädoyer aber darauf hin, dass der Kontakt im Internet zunächst rein freundschaftlich verlief. Gabriel F. sei im Chat nicht dominant aufgetreten und habe sein jüngeres Gegenüber nicht zu etwas gedrängt, was der nicht wollte. Auch sei er nicht, wie die Anklageschrift behaupte, unter einer falschen Identität aufgetreten.

Für den Anwalt liegt deshalb ein minder schwerer Fall vor, er plädierte für eine Bewährungsstrafe von drei Jahren. Das Urteil wird am 8. März erwartet.