Im großen Stil sollen die Angeklagten aus Frankreich Drogen eingeführt haben. Foto: Zoll

Marbacher Drogengeschäfte: Zwei junge Männer müssen sich vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verantworten.

Standesgemäß haben zwei junge Männer ihre äußerst wertvolle Ware in entsprechend hochwertigen Fahrzeugen transportiert und wohl gedacht, das sei unauffällig. Doch die beiden 22 und 23 Jahre alten Männer haben sich verzockt und müssen sich nun für ihren Drogenhandel im großen Stil vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verantworten. Die Richter wollen für das Verfahren an fünf Verhandlungstagen 17 Zeugen und einen Sachverständigen hören.

Schluchzende Ehefrau

Als die beiden Angeklagten, beide in Handschellen, der jüngere zusätzlich mit einer Fußfessel, in den Gerichtssaal geführt werden, ist im Zuschauerraum ein lautes Schluchzen zu hören. Es stammt von der jungen Ehefrau des 23-Jährigen, die anschließend den Saal verlassen muss – jedoch nicht wegen des Weinens, sondern weil sie noch als Zeugin geladen ist, und es darum geht, nicht die Aussagen oder Einschätzungen anderer zu hören. Beide Angeklagte werden von jeweils zwei Rechtsanwälten vor Gericht vertreten.

Laut Anklage haben die beiden Männer offenbar zunächst getrennt ihre Geschäfte verfolgt, um sich im Mai 2022 zusammenzuschließen. So listet die Anklage für den älteren Angeklagten im August den Verkauf von 20 Kilogramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 15 Prozent auf, der 110 000 Euro einbrachte, im Juli sollen bereits 24 Kilogramm zu 132 000 Euro von Marbach und Benningen aus verkauft worden sein.

Bei den gemeinsamen Geschäften besorgten die Männer im November 2022 den Ermittlungen zufolge von Frankreich aus kommend die Drogen im Ausland und brachten sie bei Schöneck über die Grenze nach Deutschland. Dafür fuhr einer der Angeklagten mit einem Audi A 8 vor, um die Lage zu sondieren und den Transport zu sichern. Der zweite folgte mit den Drogen in einem Porsche Cayenne.

Von der Polizei empfangen

In zwei großen Taschen deponierten sie der Anklageschrift nach die Drogenpakete in einer eigens dafür angemieteten Wohnung. Weil alles so reibungslos geklappt hatte, zogen die beiden zwei Wochen später erneut los, und passierten mit nunmehr 64 Kilogramm Marihuana den Grenzübergang. Die Vorgehensweise mit den beiden Fahrzeugen behielten sie bei. Auch diese Drogen wurden in die Wohnung gebracht, kamen aber nicht mehr zum Verkauf, weil die Polizei die beiden im Empfang nahm.

Die Angeklagten sitzen seit Anfang Dezember in Untersuchungshaft und die Kammer schlug nun zum Beginn des Verfahrens ein sogenanntes Rechtsgespräch vor. Bei dieser Unterhaltung unter Ausschluss der Öffentlichkeit legen Staatsanwaltschaft und Richter ihre Vorstellungen vom Strafmaß dar, die Verteidiger wiederum ihre Vorstellungen. Für die Angeklagten kann entscheidend sein, was ein frühzeitiges Geständnis für eine mögliche Strafmilderung zur Folge haben kann.

Der Prozess wird am 16. Juni fortgesetzt.