Ein aufgebrochener Zigarettenautomat war der Anlass für die Verfolgungsjagd. Foto: 7aktuell.de/Daniel Boosz

Eine Polizistin überlebt eine Verfolgungsjagd nur knapp. Der Fluchtfahrer kann nur wegen Diebstahls verurteilt werden. Er muss trotzdem drei Jahre in Haft.

Mötzingen - Für eine Verurteilung wegen eines Mordversuchs waren dem Gericht die Indizien zu dürftig, für einen Freispruch hingegen die Beweise zu eindeutig. Ein 28-Jähriger muss in Haft – einmal mehr. Diesmal hat ihn das Landgericht Stuttgart zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Vermutlich wird sich diese Zeit in Gefangenschaft noch verlängern, zumindest theoretisch ist sogar eine Verdoppelung möglich. Der 28-Jährige hatte die Tat in der Bewährungsfrist für andere Strafen begangen.

Im Februar war er mit einem gestohlenen Zigarettenautomaten im Kofferraum seines Audi vor der Polizei geflohen. An einer Straßensperre in Mötzingen hatte sein Wagen eine Polizistin um etwa eine Armlänge verfehlt. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, der Angeklagte habe absichtlich auf die Beamtin zugesteuert und hätte ihren Tod zumindest riskiert. Insbesondere die Arbeit eines Gutachters nährte jedoch Zweifel, dass der Fahrer die Polizistin überhaupt gesehen hatte.

Ein Sender im Automaten hat seinen Standort gefunkt

Den Zigarettenautomaten hatte der 28-Jährige gemeinsam mit einem Komplizen in jener Nacht in Gäufelden aus einer Wand gebrochen und später in einem Waldstück mit einem Winkelschleifer geknackt. 2800 Euro war der Wert der Beute, Bargeld und Zigaretten zusammengerechnet. 3500 Euro Sachschaden kommen hinzu. Die Polizei kam den Dieben mühelos auf die Spur. In den Automaten war ein Sender eingebaut, der seinen Standort funkt.

Bei der Verfolgungsjagd scheiterten alle Versuche, den Wagen zu stoppen. Der 28-Jährige fuhr bis zu 190 Stundenkilometer schnell. In Mötzingen stand ein Streifenwagen quer über der Straße. Dessen Besatzung war überzeugt, die verbleibende Lücke sei zu schmal, um hindurchzufahren. Der Fahrer des Fluchtwagens bewies das Gegenteil. Die Polizistin, die in eben jener Lücke stand, hatte ausgesagt, sie sei noch zwei Schritte zurückgegangen, bevor der Audi knapp an ihr vorbeifuhr.

Die Beamtin „hatte sehr viel Glück bei diesem unsäglichen Geschehen“, sagte der Richter Matthias Adams, aber „für einen Vorsatz reichen die Schlussfolgerungen nicht aus“. Die Streife war dem Flüchtenden sofort gefolgt. Die genaue Größe der Lücke ließ sich später ebenso wenig bestimmen wie die Geschwindigkeit des Audi. Das Gutachten ergab eine mögliche Spanne zwischen zehn und 60 Stundenkilometer. Ohnehin hatte der Angeklagte ausgesagt, er habe niemanden in seinem Weg gesehen. Die Indizien konnten dies nicht widerlegen. Die Straße war spärlich beleuchtet.

Die Strafe für den Diebstahl fiel vergleichsweise hart aus

Die Strafe für den Diebstahl des Automaten fiel trotz eines Geständnisses mit zwei Jahren und neun Monaten Haft vergleichsweise hart aus. Hinzu kommen drei Monate wegen Fahrens ohne Führerschein. Der 28-Jährige hatte nie eine Fahrerlaubnis und ist deswegen schon vielfach verurteilt worden, zuletzt, weil er den Fluchtwagen nach einem Raubüberfall steuerte. Sein gesamtes Verhalten „ist Zeichen eines bewusst gewähltes Lebensstils“, sagte Adams – einer Entscheidung für ein Leben als Krimineller.

Der Angeklagte war schon als 15-Jähriger wegen erster Diebstähle polizeibekannt und ist zum nunmehr 13. Mal verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts war auch der Automatendiebstahl nur der erste von einer geplanten Serie. Der 18-Jährige habe eigens Profi-Werkzeug gekauft. Auch Versuche des Angeklagten, seine Drogensucht therapieren zu lassen, hielt Adams für unglaubwürdig. Eine Einweisung in eine Entzugsklinik stand als Alternative zum Gefängnis zur Wahl. „Sie sind durch nichts und niemanden zur Abstinenz zu bewegen“, sagte der Richter dem Angeklagten.

Die Staatsanwaltschaft hatte noch weitere Argumente für eine härtere Strafe vorgetragen. Sie hielt auch eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für möglich oder eine nach dem noch neuen Gesetz gegen illegale Straßenrennen. Beides hielt das Gericht für juristisch unhaltbar. Ein deutlich überhöhtes Tempo allein belege noch nicht, dass ein Autofahrer einen Schaden verursachen wolle, beschied Adams, und im Gesetz gegen illegale Autorennen „ist von Polizeiflucht nirgendwo die Rede, und das ist kein Ausrutscher des Gesetzgebers“.