Ein Schraubenzieher genügt Einbrechern als Werkzeug. Foto: picture alliance / dpa

Ein 42-Jähriger ist bereits in Hamburg wegen Einbruchs verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zwölf weitere Taten vor, die vor jenem Prozess stattgefunden haben.

Weinstadt - Zusammen mit drei Komplizen soll ein 42-jähriger Mann aus Osteuropa im Herbst 2017 Wohnungseinbrüche in Süd- und Westdeutschland begangen haben. Seit Freitag muss er sich wegen zwölf solcher Taten vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die 17. Strafkammer hat nach der Verlesung der Anklage den Prozess unterbrochen, um mit der Verteidigerin und dem Staatsanwalt ein Gespräch zu führen. Öffentlich geht die Verhandlung am kommenden Freitag weiter.

Sechs Einbrüche und sechs Versuche

Unter anderem wirft die Staatsanwaltschaft dem 42-Jährigen vor, zusammen mit Komplizen versucht zu haben, am 20. September 2017 in eine Wohnung in Weinstadt einzubrechen. Es blieb jedoch bei dem Versuch, da die Einbrecher beim Aufhebeln eines Fensters scheiterten.

Von den zwölf Taten sind weitere fünf im Versuchsstadium stecken geblieben. Dennoch gelten diese als Verbrechen, da die Mindeststrafe auch in diesen Taten mehr als ein Jahr beträgt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die vier Männer sich zu einer Bande zusammengeschlossen hatten, um sich mit Einbrüchen ein dauerhaftes Einkommen zu verschaffen. Gewerbsmäßiger Diebstahl, dazu noch bandenmäßig begangen, wird vom Strafgesetz mit härteren Strafen bedacht als ein gewöhnlicher Einbruch.

Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft den Einzug von rund 16 700 Euro. In dieser Höhe soll sich der Anteil des Angeklagten an der Beute bewegen, welche das Quartett aus den zwölf Taten an Land ziehen konnte. Nach dem Gesetz werden illegale Einkünfte eingezogen, um organisierte, gewerbliche Straftaten unattraktiv zu machen. Das betrifft insbesondere Drogenhandelsdelikte, allerdings auch organisierten Diebstahl wie in dem Fall des 42 Jahre alten Mannes.

Im November 2017 war Schluss mit den Aktivitäten der Bande, die unter anderem in Stuttgart, Öhningen (Kreis Konstanz), Singen, Bad Dürrheim und in Aachen Einbrüche begangen haben soll. Dabei sollen die Einbrecher immer nach der selben, mittlerweile bekannten Methode vorgegangen sein: Sie versuchten Fenster oder Terrassentüren aufzuhebeln. Gelang ihnen das, so durchsuchten sie die Räume nach wertvollen Gegenständen oder Bargeld. Der Wert der Beute schwankt in den angeklagten Fällen zwischen 11 500 Euro und 35 Euro.

In sechs Fällen blieb es beim Versuch. Die Betroffenen wurden dabei jedoch mit dem angerichteten Sachschaden konfrontiert. Dieser schwankt von ein paar Hundert bis zu mehreren Tausend Euro.

Der 42-Jährige wurde 2018 wegen anderer Taten in Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, wie die Vorsitzende Richterin der 17. Strafkammer Jasmin Neher-Klein referierte. Bereits vor dem Amtsgericht der Hansestadt hatte sich der Angeklagte auf eine Verständigung mit der Justiz eingelassen und sich dementsprechend verhalten. Dieses soll nun auch in Stuttgart beachtet werden. Aus diesem Grund wurde von vornherein das Gespräch zwischen den Prozessbeteiligten eingeplant.

Vier weitere Prozesstage

Nach diesem hatte die Verteidigerin, die aus Hamburg anreist, nochmals Gelegenheit, mit ihrem Mandanten zu sprechen. Das Ergebnis des Gesprächs wird am zweiten Verhandlungstag Thema sein. Für den Prozess sind von der Strafkammer insgesamt vier weitere Tage vorgesehen.