Das Amtsgericht Ludwigsburg hat eine Frau wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Foto: dpa

Nur für einen Moment hatte eine Autofahrerin nicht aufgepasst – dann war es passiert: Weil sie einen Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem ein Mann starb und drei Personen schwer verletzt wurden, hat das Amtsgericht Ludwigsburg eine 28-Jährige verurteilt.

Schwieberdingen - Der Moment, der das Leben von sechs Menschen von Grund auf verändern sollte, dauert kaum länger als eine Sekunde. Doch in der Folge stirbt ein 65-jähriger Autofahrer, drei weitere Menschen werden schwer verletzt. Eine 28-jährige Frau aus Vaihingen/Enz, die im vergangenen April einen Unfall mit diesen dramatischen Folgen verursacht hat, ist deshalb am Mittwoch vom Amtsgericht Ludwigsburg zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Frau hatte die Vorwürfe der Anklage zuvor eingeräumt.

Im April 2015 ist die junge Mutter zusammen mit ihrer einjährigen Tochter auf dem Weg von Vaihingen/Enz nach Stuttgart. Mitten auf der B 10, nahe dem Glemstalviadukt bei Schwieberdingen, wird sie abgelenkt. Ob durch ein Geräusch oder durch ihre Tochter auf dem Rücksitz – die 28-Jährige kann sich knapp ein Jahr danach nicht mehr erinnern. Doch dieser kurze unachtsame Moment reicht aus, dass sie mit ihrem Auto auf die Gegenspur gerät. Dort stößt der Golf mit einer Straßenkehrmaschine zusammen, die in Richtung Vaihingen unterwegs ist. Der linke Vorderreifen des Fahrzeugs wird durch den Aufprall zerfetzt, die Kehrmaschine driftet in den entgegenkommenden Verkehr.

Eine Kehrmaschine zerquetscht einen Audi unter sich

Dort fährt in diesem Moment der 65-jährige Mann in einem schwarzen Audi. Außer ihm sitzen seine Frau und die Pflegetochter in dem Auto, als die Kehrmaschine frontal aufprallt. Diese wird durch den Aufprall angehoben und kracht dann auf den Audi. Die einst stattliche Limousine vom Typ A4 wird zusammengequetscht, bis sie nur noch 80 Zentimeter hoch ist. So berichtet es einer der Ermittler während der Verhandlung am Mittwoch.

Der Audi-Fahrer erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma und stirbt noch an der Unfallstelle, seine 17-jährige Tochter wird mit dem Rettungshubschrauber in eine Stuttgarter Klinik geflogen. Aufgrund ihrer Kopfverletzungen muss sie operiert werden, die Ärzte legen sie in ein künstliches Koma. Auch die Frau des Getöteten wird schwer verletzt und liegt mehrere Wochen im Krankenhaus. Ähnlich schwer verletzt wird auch der Fahrer der vollkommen zerstörten Kehrmaschine.

Die Angeklagte fuhr vor dem Unfall nicht zu schnell

Sie selbst, berichtet die Angeklagte vor Gericht, sei durch Glassplitter und Scherben verwundet worden, ihre Tochter habe eine Gehirnerschütterung erlitten. Bis heute, sagt die Frau, kämpfe sie mit den Folgen. Eine Zeit lang habe sie kaum schlafen können. Die Folgen, insbesondere für die Familie in dem Audi mit Karlsruher Kennzeichen, täten ihr schrecklich leid.

Sowohl die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger der Frau als auch die Richterin sprechen davon, dass der Unfall vor allem eine Verkettung von mehr als unglücklichen Umständen gewesen sei. Laut Gutachten fuhr die Angeklagte kurz vor dem Zusammenstoß auf der B 10 zwischen 60 und 80 Stundenkilometer und damit nicht zu schnell. Die wenigen Augenblicke, die sie laut Sachverständigen ihren Blick von der Straße wandte, reichten aber aus, um den verheerenden Aufprall auszulösen.