Landgericht Stuttgart verurteilt 40-Jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Haft Foto: dpa

Ein 26 Jahre alter Kirchheimer muss wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter.

Kirchheim unter Teck - Ein 26 Jahre alter Kirchheimer muss wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Die 17. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart sah es als erwiesen an, dass sich der arbeitslose, schwer alkoholabhängige und vorbestrafte Mann in der Nacht zum 10. Oktober 2014 an seiner 40 Jahre alten Freundin vergangen, sie brutal verprügelt, an den Haaren durchs Zimmer geschleift, gebissen und in seiner Wohnung eingesperrt hat. Die Beziehung des Paares war von Alkoholexzessen, Drogenmissbrauch und Gewalt geprägt. Beide waren ständig stark betrunken Die Polizei war Dauergast in der Kirchheimer Wohnung, die Frau musste auch schon zuvor im Krankenhaus behandelt werden, weil sie von dem im Rausch zur Gewalttätigkeit neigenden Mann schwer misshandelt worden war. Nie hatte ihn sein Opfer angezeigt, doch diesmal habe sie die „Notbremse“ gezogen, „bevor noch etwas Schlimmeres geschieht“, so die Frau. Doch sie scheint ihrem Peiniger verziehen zu haben. Er sei im Grunde ein „sehr sensibler Mensch, der weiß, was richtig und was falsch ist“.

Wie Gefängnisse von innen aussehen, weiß der Mann sehr gut. Seit seiner Jugend hat er dort viele Jahre wegen einer Vielzahl von Delikten verbracht.