Das Landgericht Heilbronn fällt am Dienstag sein Urteil im Fall der zweifachen Kindstötung von Vaihingen-Aurich. Angeklagt ist der Vater der beiden kleinen Jungen. Foto: dpa

Der 40-Jährige, der im Februar seine beiden kleinen Söhne erschlagen haben soll, ist wegen seiner Depression wohl nicht voll schuldfähig. Statt ins Gefängnis soll er deshalb in einem Krankenhaus untergebracht werden – wie lange, entscheidet sich am Dienstag.

Vaihingen an der Enz - Wenn das Heilbronner Landgericht an diesem Dienstag sein Urteil im Fall der zweifachen Kindstötung von Vaihingen-Aurich spricht, dürften viele Fragen geklärt werden. Etwa die, wer die beiden vier und fünf Jahre alten Buben im vergangenen Februar getötet hat. Oder jene eher technische wie die Kinder umgebracht wurden. Doch es wird wohl eine zentrale Frage bleiben, die vermutlich niemals beantwortet werden kann: Warum die Kinder sterben mussten.

Davon, dass der 40-jährige Angeklagte seine beiden Söhne getötet hat, geht am Montag, dem vorletzten Verhandlungstag, sogar sein Verteidiger aus: „Daran gibt es keinen vernünftigen Zweifel“, sagte Matthias Sigmund in seinem Plädoyer. Sein Mandant habe kurz nach der Tat keine Anstalten gemacht, seine Schuld zu verschleiern und das auch während der Verhandlungstage vor der Schwurgerichtskammer nicht getan. „Er steht fassungslos und hilflos vor dem Geschehenen“, sagte Sigmund.

„Kein Zweifel, wer der Täter ist“

Ebenso klar scheint, was sich an jenem Abend in dem Haus in dem kleinen Vaihinger Stadtteil abgespielt hat, das der Angeklagte mit seiner damaligen Lebenspartnerin 2015 gekauft hat. Mit einem Stein schlug der 40-Jährige mutmaßlich auf die Köpfe der Kinder ein, anschließend stach er ihnen mit einem Messer zielgenau ins Herz. Derart genau, dass der Erste Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras vor Gericht sagte, die Wunden seien „wie mit dem Lineal gesetzt“. Laut eines rechtsmedizinischen Gutachtens waren diese Schnitte allerdings nicht die Todesursache der Kinder. Schon an der massiven Wucht der Schläge auf den Kopf waren die Jungen wohl gestorben. Es handele sich um eine brutale Tat, einen „Aggressionsausbruch“, sagte Meyer-Manoras in seinem Plädoyer.

Der Staatsanwalt sprach allerdings auch von einer Tat, „deren Kern wir nicht fassen können“. Denn die Frage nach dem Warum kann auch kurz vor Ende des Prozesses nicht beantwortet werden. Einen Erklärungsansatz liefert das Gutachten eines Psychiaters, der bei dem 40-Jährigen eine schwere Depression diagnostiziert. Zudem leidet der Angeklagte laut dem Arzt unter psychotischen Schüben. „Ohne diese Erkrankung wäre die Tat nicht denkbar“, meinte der Erste Staatsanwalt. So hätte es am Tag der Tat vielleicht nur einen kleinen Auslöser gebraucht, etwa ein Streit zwischen den Kindern, um beim Angeklagten derartige Aggressionen auszulösen.

Er sei sich außerdem sicher, dass der Angeklagte vor Gericht „kein Theater spiele“, sagte Meyer-Manoras. Der Mann hatte angegeben, sich an große Teile des Geschehens an jenem Samstagabend im Februar nicht mehr erinnern zu können. Dies könnte laut eines Gutachtens an einer Überdosis Psychopharmaka liegen, die der 40-Jährige damals schluckte.

Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren

Neben der psychischen Erkrankung wurden im Laufe des Prozesses auch die vielen Beziehungsprobleme zwischen dem Angeklagten und der Mutter der Kinder ausgeleuchtet. Das Paar hatte sich einige Monate vor dem Tod der Jungen getrennt. Der Angeklagte hatte angegeben, Angst vor seiner Ex-Freundin zu haben. Deren Verteidiger wehrte sich in seinem Plädoyer vehement gegen diese Vorwürfe: Statt die Mutter der Kinder schlecht zu reden, solle der Angeklagte lieber die Verantwortung für seine Tat annehmen.

Der Verteidiger Sigmund geht davon aus, dass sich sein Mandant kurz nach der Tat ebenfalls das Leben nehmen wollte, deshalb habe er sich mit dem Messer selbst in die Brust gestochen. „Es war ein ernsthafter Suizidversuch“, sagte Sigmund. Laut der Staatsanwaltschaft ist der gelernte Krankenpfleger auch derzeit noch „massiv selbstmordgefährdet“.

Einig sind sich die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger darin, dass der Angeklagte in der Psychiatrie untergebracht und behandelt werden soll. Der 40-Jährige ist laut Ansicht aller Beteiligten durch seine schwere psychische Erkrankung vermindert schuldfähig. Während die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Mutter der beiden getöteten Kinder eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren für zwei Fälle von Totschlag fordern, hält die Verteidigung eine zehnjährige Strafe für angemessen.