Das Zugunglück von Bad Aibling ist eines der schwersten in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Nun wird es juristisch aufgearbeitet. Foto: Archiv/dpa

Das Zugunglück von Bad Aibling ist eines der schwersten in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Nun wird es juristisch aufgearbeitet. Ein Fahrdienstleiter muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Hat er Signale falsch gestellt?

Traunstein - Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten hat der angeklagte Fahrdienstleiter ein Geständnis abgelegt. Der 40 Jahre alte Michael P. räumte am Donnerstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Traunstein das fehlerhafte Setzen von Signalen ein. Er gestand auch, trotz eines Verbots während der Arbeit mit dem Handy gespielt zu haben.

Fast genau neun Monate nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten muss sich der Fahrdienstleiter vor Gericht verantworten. Dem 40-Jährigen wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Der Bahnmitarbeiter soll Signale falsch gestellt haben. Deswegen seien zwei Nahverkehrszüge frontal zusammengestoßen. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor, bis kurz vor dem Unglück verbotenerweise auf seinem Smartphone gespielt zu haben.

Für den Prozess vor dem Landgericht Traunstein sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. Bei dem Bahnunglück in Oberbayern - eines der schwersten in der deutschen Nachkriegsgeschichte - wurden neben den zwölf Toten fast 90 Insassen der beiden Bahnen teils schwer verletzt.

Aussage erwartet

Nach Mitteilung des Gerichts wird der Angeklagte zu Prozessbeginn aussagen. Danach sind Polizeibeamte als Zeugen geladen. Vom zweiten Verhandlungstag an werden Sachverständige etwa zur Handynutzung des Fahrdienstleiters oder zu den technischen Einrichtungen an der Bahnstrecke gehört. Auch Rechtsmediziner werden zu den Verletzungen der Opfer befragt. Mehr als 20 Angehörige von Todesopfern sowie Schwerverletzte nehmen als Nebenkläger am Prozess teil.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft schickte der Fahrdienstleiter beide Züge am Unglücksmorgen zwischen den Bahnhöfen Kolbermoor und Bad Aibling gleichzeitig auf die eingleisige Strecke. Technische Vorrichtungen, die das eigentlich verhindern, blockierte er demnach. Als der Mann den verhängnisvollen Irrtum bemerkte, beging er laut Anklage einen weiteren Fehler: Er wollte die Lokführer noch warnen, erwischte aber den falschen Knopf, so dass der Alarm nicht in den Zügen ankam.

Ins Visier der Ermittler geraten

Der Fahrdienstleiter war bereits am Unglückstag ins Visier der Ermittler geraten, blieb aber zunächst auf freiem Fuß. Erst zwei Monate später stellten die Ermittler beim Auslesen der Daten auf dem beschlagnahmten Smartphone des Fahrdienstleiters fest, dass er bis kurz vor dem Unfall ein Fantasy-Rollenspiel gespielt hatte. Er kam in Untersuchungshaft. Gut fünf Monate nach dem Unglück erhob die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage.