Zwei Firmen streiten sich um das Design einer Klobürste. Jetzt muss sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit dem Fall befassen.
Stuttgart - Man kann sich vor Zivilkammern der Gerichte um fast alles streiten: um die Höhe des Zauns zwischen zwei Grundstücken, ums Erbe, um Schadenersatz, um Schmerzensgeld, um ausstehende Zahlungen, über Kaufverträge – und manchmal auch über Klobürsten. Jetzt hatte sich der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart mit dem WC-Accessoire zu befassen.
Auf Messen schlendern die Aussteller durch die Gänge und schauen sich an, was die Konkurrenz zu bieten hat. So auch auf der Haushaltsmesse Ambiente in Frankfurt/Main Anfang 2019. Einem Mitarbeiter einer Firma aus Nordrhein-Westfalen (NRW) fielen die schwarzen und weißen Klobürsten eines Ausstellers aus dem Raum Stuttgart auf. Er solle die Toilettenbürstenköpfe von seinem Stand entfernen, sie seien den Bürsten seiner Firma viel zu ähnlich. So nahm der Klobürstenstreit seinen Anfang.
„Ruhige und geordnete Borsten“
Wie sehr darf das Design der einen Bürste der anderen ähneln? Ist es relevant, dass die einen Bürstenborsten als „buschig und dicht“ und die anderen als „ruhig und geordnet“ umschrieben werden? Die NRW-Firma sagt, das von ihr eingetragene internationale Designwerde von der Firma aus dem Kreis Göppingen verletzt. Das habe zu unterbleiben. Die NRW-Firma schickt eine Abmahnung. Das lässt sich die andere Firma nicht gefallen. Sie beauftragt eine Patentanwältin mit der Prüfung der Angelegenheit – und wird nun selbst zur Klägerin. Sie zieht mit dem Ansinnen einer negativen Feststellungsklage vors Landgericht. Soll heißen: Die NRW-Firma habe gefälligst aufzuhören, das Göppinger Klobürstendesign anzugreifen – „buschig und dicht“ hin oder her. Und sie möchte das Honorar der beauftragten Patentanwältin zurückerstattet.
Das Landgericht gibt den Göppingern recht, die NRW-Firma geht in Berufung, was sich die Göppinger nicht gefallen lassen. Sie strengen eine Anschlussberufung an. Jetzt erheben die NRW-Klobürstenvertreiber eine Widerklage. Also werden die NRWler, die einst Klägerin waren und dann zur Beklagten wurden, jetzt wieder zur Klägerin – und umgekehrt.
Die Richter bleiben souverän
Der 4. Zivilsenat unter Vorsitz von Richter Matthias Haag lässt sich nicht aus der Ruhe bringen. Auch nicht, als der Anwalt der NRW-Firma mehrere schwarze Klobürsten auspackt. Die Klägerbürste entspreche tatsächlich der Beklagtenbürste im Gesamteindruck, so Richter Haag. Allerdings hätten die Göppinger ihre Bürste bereits vor fünf Jahren auf den Markt gebracht. Natürlich könne man das Verfahren streitig fortführen, wenn es sein müsse bis zum Bundesgerichtshof. „Aber macht das Sinn?“, fragt Haag. Der Streitwert liegt bei 100 000 Euro.
Der Anwalt des NRW-Unternehmens ist schließlich zu einem Vergleich bereit. Dessen Inhalt stellt sich allerdings ziemlich kompliziert dar. Aber auch das bringt die drei Berufsrichter nicht aus der Ruhe. Die Parteien möchten doch erst die Anschlussberufung, dann die Berufung zurücknehmen, dann sei alles in trockenen Tüchern, so die Richter. So wird es gemacht, und es ist Rechtsfrieden in Sachen Klobürste hergestellt.