Im Erdgeschoss der Unterkunft, hier die Küche, soll der Angeklagte das Feuer gelegt haben. Vier Menschen starben im vergangenen August. Foto: dpa/Archiv

Der Rentner, der Feuer in einer Markgröninger Sozialunterkunft mit vier Toten gelegt haben soll, gilt laut einer Psychiaterin als untherapierbar. Auch für die Zukunft stellt das Gutachten eine düstere Prognose.

Markgröningen - Das Urteil fällt zwar erst in der kommenden Woche, doch schon jetzt steht fest: Alles andere als eine lebenslange Haftstrafe wäre im Prozess um die Brandstiftung in einer Markgröninger Sozialunterkunft eine Überraschung. Denn neben der Staatsanwaltschaft sprach am Donnerstag auch Bernhard Krinn, der Anwalt des angeklagten 68-jährigen Rentners, davon, dass es sich bei der Tat vom vergangenen August um Mord handele. Daran gebe es keine ernstlichen Zweifel, sagte Krinn vor dem Stuttgarter Landgericht.

Die Ermittler werfen dem Angeklagten vor, im Sommer eine Decke im Erdgeschoss des Unterkunft angezündet zu haben. Bei dem anschließenden Brand kamen vier Menschen ums Leben, der Schaden wird auf mehr als 500 000 Euro geschätzt.

Kommt der Angeklagte in die Sicherungsverwahrung?

Am vorletzten Verhandlungstag plädierte die Erste Staatsanwältin Claudia Krauth, den „vollen Umfang des Strafgesetzbuches“ auf den 68-Jährigen anzuwenden. Sprich: lebenslange Freiheitsstrafe, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Vorbehalt einer zusätzlichen Sicherungsverwahrung. Man müsse dafür sorgen, dass durch die Hand des Angeklagten kein Schaden mehr entstehen könne, sagte Krauth.

Sollte die Kammer um den Vorsitzenden Richter Uwe Tetzlaff dieser Ansicht folgen, käme der Angeklagte nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis frei, wie es bei lebenslangen Haftstrafen sonst möglich ist. Zudem würde in einem späteren Verfahren geprüft, ob der Mann in die Sicherungsverwahrung kommt, also zum Schutz der Allgemeinheit auf unbestimmte Zeit hinter Gittern bleibt. Regelmäßig müsste dann beurteilt werden, wie gefährlich der pensionierte Krankenpfleger noch ist. Im Fall des sogenannten Zementmordes hatte das Landgericht unlängst eine solche Sicherungsverwahrung für den verurteilten Mörder des Schülers Yvan S. abgelehnt.

Entscheidend für das jetzige Urteil der Richter dürfte das psychiatrische Gutachten sein, das am Donnerstag Thema war. Danach ist der Angeklagte voll schuldfähig. Weder eine Persönlichkeitsstörung noch eine Alkoholabhängigkeit konnte die Psychiaterin Roswita Hietel-Weniger bei dem Markgröninger feststellen. Zwar zählte sie erhebliche Auffälligkeiten in der Psyche des Mannes auf, keine davon habe aber krankhaften Wert. Auch die Alkoholkonzentration im Blut sei für den „gewohnten Trinker“ nicht so hoch, als dass er bei der Tat nicht mehr klar orientiert gewesen sei.

„Therapie ist aussichtslos“

Vielmehr seien die Brandstiftungen, wegen denen der Mann bereits mehrfach vorbestraft ist, wie ein Ventil für den Senior, meinte die Medizinerin. Nach Kränkungen oder in für ihn unangenehmen Lebensphasen lege der Angeklagte Feuer, „um Druck abzubauen“. Weitere Straftaten, vor allem Brandstiftungen, seien daher in Zukunft „hoch wahrscheinlich“. Zumal der Angeklagte laut des Gutachtens untherapierbar ist. Er weigere sich, sich mit seiner Person, mit seinen Straftaten und den Vorwürfen auseinanderzusetzen, erklärte die Ärztin der Klinik für Forensische Psychiatrie in Ravensburg-Weissenau. „Eine Therapie ist deshalb aussichtslos.“

Stattdessen manipuliere der Mann die Personen in seiner Umgebung und sehe sich stets als Opfer, dem Straftaten zu unrecht angelastet würden. Aus den gleichwohl resultierenden Strafen lerne der Angeklagte nichts, sagte die Ärztin unter Verweis auf die lange Liste an Vorstrafen. Beispielsweise war der Rentner schon 1984 wegen schwerer Brandstiftung verurteilt worden. Die damals angeordnete Therapie in einer Psychiatrie wurde aber abgebrochen – wegen Erfolglosigkeit.

Ein Urteil soll am Mittwoch fallen.