Der Angeklagte muss sich vor dem Landgericht verantworten. Foto: dpa/Patrick Seeger

Das Opfer hat nach einer Attacke einen Schädelbruch, doch der mutmaßliche Angreifer kann sich laut Aussage an nichts erinnern. War die Tat eine Revanche für einen Streit, der Wochen zuvor geschah?

Stuttgart - Es muss eine wüste Prügelattacke gewesen sein, der ein 44-jähriger Mann im März dieses Jahres ausgesetzt war. Er hat neben etlichen Platzwunden und Hämatomen eine offene Schädelbasisfraktur davongetragen. Der mutmaßliche Angreifer steht jetzt wegen versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Stuttgart. Der Hintergrund der Gewalttat liegt noch im Dunkeln. Der 28-jährige Angeklagte aus Sindelfingen hat am ersten Prozesstag jedenfalls nicht zur Aufklärung beigetragen.

Der Mann lässt seinen Verteidiger Matthias Sigmund vortragen, er habe keinen Streit mit dem Geschädigten gehabt. Er sei in der Nacht auf den Faschingsdienstag Anfang März in einem Lokal in Feuerbach gewesen. Dort habe ein Mann – nicht der später Geschädigte – Handyfotos gemacht. „Ich wollte das nicht, weil ich nicht irgendwann im Internet erscheinen wollte“, lässt der 28-Jährige vortragen.

Das spätere Opfer sei irgendwie beteiligt gewesen, der Streit sei aber schnell beigelegt worden. Man habe sogar noch einen Schnaps miteinander getrunken.

Abdeckung kracht auf Richterbank

Am 21. März habe er den 44-Jährigen erneut zufällig in derselben Kneipe gesehen. „Alles war friedlich.“ Er habe sich nicht mit dem Mann unterhalten, da er zuvor mit seiner Freundin Streit gehabt habe. „Ich wollte mich einfach nur in Ruhe betrinken“, so der Angeklagte, und: „Ich weiß nicht, was danach war.“

Gegen 9.40 Uhr wird die Hauptverhandlung vor der 1. Schwurgerichtskammer in Saal 1 kurz, aber jäh unterbrochen. Eine Abdeckung der Deckenbeleuchtung kracht rechts auf die Richterbank. „Schon wieder. Ich glaube, wir müssen uns einmal über Arbeitsplatzsicherheit unterhalten“, sagt Ute Baisch, Vorsitzende Richterin der 1. Strafkammer. Niemand wird verletzt, der Prozess wird fortgesetzt.

Der Angeklagte sagt, seine Erinnerung setze erst wieder ein, als er in der Wohnung seiner Eltern auf dem Pragsattel aufgewacht sei. „Ich war in dieser Nacht ein Totalschaden.“

Angeklagter will Schmerzensgeld zahlen

Der Geschädigte ist für einen späteren Zeitpunkt geladen, die Anklage des Staatsanwalts basiert auf dessen Aussage. Danach soll der Angeklagte den 44-Jährigen gegen 1.40 Uhr nach dem Kneipenbesuch an der Pforzheimer Straße in Weilimdorf attackiert haben – um sich für den Streit an Fasching zu „revanchieren“. Er habe den 44-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dabei habe er einen Eisen- oder Schlagring benutzt. Das Opfer sei zu Boden gegangen, wo es mit weiteren Schlägen und Tritten gegen den Kopf eingedeckt worden sei.

Der 28-jährige Mechaniker und Vater zweier Kinder, der 2011 aus Griechenland nach Deutschland übergesiedelt war, streitet den Vorfall nicht ab. Die Verletzungen würden ihm sehr leidtun. Er habe sich, obwohl quasi mittellos, von Angehörigen 3300 Euro geliehen, die er dem Opfer geben wolle.

„Mein Mandant sagt aber auch, er habe nie einen Schlagring oder Ähnliches besessen“, so Verteidiger Sigmund. Für weitere Fragen stehe der 28-Jährige vorerst nicht zur Verfügung. Der Prozess wird am 2. September fortgesetzt.