Das Schöffengericht hat den 43-jährigen Unfallfahrer (rechts) verurteilt. Foto: Marijan Murat/dpa

Das Stuttgarter Amtsgericht hat am Mittwoch den schweren Unfall am Olgaeck juristisch aufgearbeitet. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Der schwere Unfall am Stuttgarter Olgaeck im Mai vergangenen Jahres hat am Stuttgarter Amtsgericht die Emotionen hochkochen lassen. Nach mehrstündiger Hauptverhandlung ist am Mittwochabend das Urteil gefallen: Das Schöffengericht hat den 43-jährigen Unfallfahrer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

 

Zudem muss er einen Geldbetrag in Höhe von 400.000 Euro zahlen, 250.000 Euro davon gehen an die Familie des Todesopfers. Seine Fahrerlaubnis wird für die Dauer von weiteren neun Monaten entzogen. Außerdem muss er seine Betäubungsmittelabstinenz regelmäßig nachweisen.

Richterin: Unfallfahrer hat fahrlässig gehandelt

Das Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hingegen hatte ein Jahr und acht Monate auf Bewährung gefordert. Außerdem hatte er beantragt er, von einer weiteren Entziehung der Fahrerlaubnis abzusehen.

Die Ursache des Unfalls, so die Richterin, sei eindeutig ein Fahrfehler des 43-Jährigen gewesen. Er habe fahrlässig gehandelt. Sein Kokain- und Schlafmittelkonsum habe zu einer akuten Beeinflussung geführt.

Die Frage, die sich gestellt habe, sei die nach einer angemessenen Strafe gewesen. Dabei sei das bis heute anhaltende Leid der Geschädigten und deren Angehörigen zu berücksichtigen. Es habe ein Todesopfer und acht Verletzte gegeben. Er sei unter Drogen- und Schlafmitteleinfluss gefahren.

Für den 43-Jährigen spreche, dass er sich geständig gezeigt und Verantwortung für die Tat übernommen habe. Die ohnehin traumatisierten Geschädigten hätten dadurch nicht aussagen müssen. Zudem habe der Angeklagte unmittelbar nach der Tat finanzielle Soforthilfe geleistet. Er habe außerdem seit einem Jahr keinen Führerschein mehr und sei seine Drogenproblematik angegangen.

Unfall am Olgaeck: Auch die Geschädigten forderten eine Bewährungsstrafe

Zur Bewährung setze man die Strafe auch deshalb aus, weil der Angeklagte nicht vorbestraft sei. Der Rechtsordnung sei Genüge getan, wenn man die Umstände der Tat und des Verhaltens danach berücksichtige. Auch vonseiten der Nebenkläger, also der Geschädigten, sei eine Bewährungsstrafe gefordert worden.

Bis er wieder einen Führerschein beantragen kann, muss er allerdings noch warten. Er habe zwar in dem Jahr seit der Tat keine Betäubungsmittel mehr konsumiert und das nachgewiesen, allerdings stehe dem eine mehrjährige Sucht gegenüber, sodass man in diesem Punkt noch abwarten wolle: „Wir sind der Meinung, dass hier noch eine weitergehende Stabilisierung eintreten muss.“

Sollte sich der 43-Jährige nicht an die Auflagen halten oder während der dreijährigen Bewährungszeit etwas zuschulden kommen lassen, muss er damit rechnen, ins Gefängnis zu müssen.

Prozess um Unfall am Olgaeck: Fahrer räumt Kokainkonsum ein

Der Unternehmer war am 2. Mai vergangenen Jahres mit seinem Mercedes-Geländewagen von der Fahrbahn abgekommen und in eine Menschengruppe an der Stadtbahnhaltestelle gefahren. Eine 46 Jahre alte Frau verlor ihr Leben, acht weitere Menschen wurden teils schwer verletzt, darunter fünf Kinder.

Bei dem Unfall am Olgaeck starb am 2. Mai 2025 eine 46 Jahre alte Frau, acht weitere Menschen wurden teils schwer verletzt. Foto: SDMG

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn Anklage wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen sowie Gefährdung des Straßenverkehrs erhoben. Außerdem warf sie ihm vor, fahruntüchtig gewesen zu sein, weil in seinem Blut Spuren eines Kokainkonsums festgestellt worden seien. Die Verteidigung hatte einen kausalen Zusammenhang stets zurückgewiesen.

Im Prozess räumte der Unfallfahrer ein, am Tag vor dem Unfall Kokain und Schlafmittel konsumiert zu haben. Er bekenne sich dazu, dass er am Tag des Unfalls nicht in der Verfassung gewesen sei, ein Kraftfahrzeug zu führen. „Ich hätte nicht fahren dürfen“, sagte er.