Am Freitagmorgen hat in Nürnberg die Verhandlung um eine mögliche andauernde Unterbringung des jungen Ludwigsburgers begonnen. Der 19-Jährige hat seinen Vater am 1. Mai bei einem gemeinsamen Jagdausflug erschossen. Nun ist das Urteil da.
Das Nürnberger Gericht hat schon am ersten Tag nach wenigen Verhandlungsstunden entschieden: Der junge Ludwigsburger, der am 1. Mai seinen Vater bei einem gemeinsamen Jagdausflug erschossen hat, was rechtlich als Totschlag gewertet wird, bleibt in der Unterbringung. Ob diese weiterhin in einer forensisch-psychiatrischen Klinik in Erlangen oder in einer Klinik näher am Wohnort sein wird, entscheidet ein Vollzugsplan.