Im Prozess um den Tod des 18-jährigen Lukas aus Asperg hat der Anklagevertreter wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzungen auf Jugendstrafen von neun und fünfeinhalb Jahren plädiert.
Knapp eine Stunde hat Staatsanwalt Sven Reiss am Freitagvormittag benötigt, um seine Erkenntnisse aus den insgesamt 16 Verhandlungstagen zusammenzufassen, in denen die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart versucht hatte, die Ereignisse um den Tod des 18-jährigen Lukas aus Asperg und die lebensgefährliche Verletzung seines gleichaltrigen Kumpels zu rekonstruieren. Unumwunden räumte der Anklagevertreter ein, dass er auch nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen das Motiv für die Tat schuldig bleiben müsse.