Das Unglück vom Olgaeck vor einem Jahr ist am Mittwoch im Amtsgericht Stuttgart aufgerollt worden. Der beschuldigte Fahrer räumt Kokain-Konsum ein. Es ist nicht sein erster.
Wie haben sich die schrecklichen Sekunden am Olgaeck aus der Sicht des Unfallfahrers abgespielt? Wie erklärt er sich die Schleudertour, bei der eine Frau getötet und acht Passantinnen erheblich verletzt worden waren? Und wie hat er die zwölf Monate nach dem Unfall in der Innenstadt zugebracht?
Als Angeklagter hatte der 43-jährige Unfallfahrer am Mittwochmorgen erstmals die Gelegenheit, öffentlich seinen Blickwinkel darzustellen. Bei Amtsrichterin Sandra Löhner und dem Schöffengericht ging es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung des Straßenverkehrs.
Unfall am Olgaeck: Fahrer gesteht Kokain-Konsum
„Ich empfinde tiefe Schuld und Scham“, sagt der 43-jährige Stuttgarter Unternehmer, der mehr als eine Dreiviertelstunde eine Erklärung verliest – ein Geständnis, eine Lebensgeschichte, eine Lebensbeichte.
Dabei räumt er einen zentralen Vorwurf ein: Er habe an den Vortagen Kokain konsumiert, am Vorabend auch ein Schlafmittel, ehe er am Unfalltag von Mallorca zurück nach Stuttgart geflogen sei. Er hätte niemals fahren dürfen, sagt er, „ich habe die Gefahr unterschätzt und verdrängt“. Zumal auch noch sein fünfjähriger Sohn auf dem Rücksitz gesessen habe. „Ich habe letztlich auch mein eigenes Kind einer Gefahr ausgesetzt.“ Sein Entschluss sei klar: „Niemals wieder Drogen“, sagt der 43-Jährige, „ich habe verstanden, wohin das geführt hat.“
Weiteres Drogendelikt bereits 2023?
Zu seiner damaligen Kokainabhängigkeit könne er sich nicht weiter äußern. Denn er befinde sich da in einer „prozessualen Zwangslage“. Denn es läuft noch ein zweites Ermittlungsverfahren gegen ihn – wegen eines mutmaßlichen Drogendelikts im Jahr 2023. Ein Grund dafür, dass die Staatsanwaltschaft einer Verständigung bisher nicht zugestimmt hat. Denn damit wäre eine Haftstrafe wohl nicht mehr zur Bewährung auszusetzen.
Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, am 2. Mai 2025 auf der Fahrt auf der Charlottenstraße stadtauswärts im Bereich der Fußgängerampel an der Stadtbahn-Haltestelle Olgaeck nach links abgekommen und dabei in den Fußgängerbereich der Haltestelle gefahren zu sein. Gegen 17.50 Uhr habe er auf Höhe der Olgastraße zunächst auf der linken Spur an der roten Ampel gewartet und dann bei Grün beschleunigt – auf bis zu 34 Kilometer pro Stunde. Dabei sei er nach links abgekommen. Das tonnenschwere Fahrzeug durchbrach das Metallgeländer am Straßenrand und erfasste die wartende Menschengruppe dahinter.
Eine 46-jährige Frau wird vom Wagen auf die Bahngleise gestoßen, sie liegt unter der Fahrzeugfront. Beim Zurücksetzen wird die Verletzte vom Vorderrad überrollt, sie erleidet hierbei schwerste Verletzungen und stirbt wenige Stunden später im Krankenhaus. Eine Zwölfjährige gerät ebenfalls unter den Wagen, kommt aber lebend davon. Die jüngsten Verletzten waren zwei Kinder im Alter von drei und vier Jahren. Ein Unglück, bei dem die Anklage mehr als nur ein kurzes Augenblicksversagen sieht: „Der Angeschuldigte war aufgrund vorangegangenen Betäubungsmittel- und Arzneimittelkonsums zum Unfallzeitpunkt fahruntüchtig“, so der Staatsanwalt.
Inhaftierung würde „auch Mitarbeiter und Banken“ treffen
Der Stuttgarter Unternehmer legt eine ausführliche Lebensgeschichte vor. Von den einfachen Verhältnissen, in denen er aufgewachsen sei, von einem Vater, der Mutter und Sohn finanziell kurz hält. Das habe ihn geprägt, Arbeit, Leistung, wirtschaftliche Unabhängigkeit. Das Konfirmationsgeld investiert er an der Börse. Als 20-Jähriger steigt er in die Welt des Internets ein. Extreme Arbeit, Sechstagewoche, 18-Stunden-Tag, „an der Grenze des Machbaren“. Seine Unternehmungen im Internet wachsen. Eine private Trennung und die Insolvenz des Benko-Imperiums, das auch seinem Unternehmen erheblich geschadet habe – das habe seinen Drogenkonsum verstärkt. „Nicht zum Genuss, sondern zur Betäubung von Schmerz und innerer Leere“, sagt er.
Er wolle „nichts relativieren oder beschönigen“, sagt der 43-Jährige, er wolle sich seiner Verantwortung auch gegenüber den Verletzten und Angehörigen stellen und die Schuld tragen. Er bereue zutiefst, was er ausgelöst habe.
Gleichwohl, so merkt er an, hätte eine Inhaftierung nicht nur für ihn erhebliche Folgen, sondern auch für andere Menschen, für die er Verantwortung trage. Da gebe es Mitarbeiter, Banken, Kunden. Einer mittleren dreistelligen Zahl von Mitarbeitern drohe der Arbeitsplatzverlust, mehrere Banken müssten Kredite in dreistelliger Millionenhöhe abschreiben, Mieter könnten ihre Wohnungen verlieren. Amtsrichterin Löhner hatte zum Prozessauftakt erklärt, dass es bei Verständigungsgesprächen vorab im Januar dieses Jahres um die Frage einer Bewährungsstrafe inklusive weiterer Zahlungen von 400.000 Euro an die Geschädigten gegangen sei.
Abseits des Gerichtsverfahrens gilt der Unfall auch als Zeugnis einer Gefahr durch große, PS-starke und tonnenschwere Boliden, die im Stadtverkehr schlimme Schäden anrichten können. Ein Indiz dafür sind die Erfahrungen der Kfz-Versicherer, die für alle Fahrzeugmodelle entsprechend die Schadensklassen einstufen. Dabei sind für die Betrachtung weniger die Kasko-Klassen relevant, die allein wegen der Hochpreisigkeit der Fahrzeuge sehr hoch veranschlagt sind. Als Lackmustest gelten vielmehr die Haftpflichtklassen – denn die betreffen die angerichteten Fremdschäden, die von den Versicherungen beglichen werden.
Ein Kleinwagen wie der Fiat 500 kommt – bei einer Einstufung zwischen 10 und 25 – mit dem Wert 13 bei den Haftpflichtversicherern am besten weg, wie eine aktuelle Übersicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu 33 000 Automodellen zeigt. Die Mercedes G-Klasse kommt auf Stufe 20 der Höchststufe 25 der Haftpflichtversicherer recht nahe. Der Mercedes Typ ML liegt mit Stufe 24 noch höher. Die höchste Haftpflichteinstufung mit dem Wert 25 haben SUV-Fahrzeuge der Marken Range Rover LG und LW oder BMW X6 älterer Baujahre.