Der Hauptangeklagte muss nach dem OLG-Urteil in Stuttgart dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Foto: dpa

Erstmals hat mit dem Oberlandesgericht Stuttgart ein deutsches Gericht festgestellt, dass eine der größten islamistischen Milizen in Syrien als terroristische Vereinigung einzustufen ist. Ein Quartett, das die Kämpfer von Ahrar al-Sham mit Ausrüstungsmaterial versorgte, wurde nun zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.

Stuttgart - Bundesanwalt Christian Monka ist überaus zufrieden. Am Donnerstag hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) als erstes deutsches Gericht die syrische Rebellen Ahrar al-Sham als terroristische Vereinigung eingestuft. „Mit diesem Piloturteil werden uns die weiteren Verfahren leichter fallen“, sagt der Ankläger. Verfahren gegen Gotteskrieger und Terrorhelfer im Bürgerkrieg in Syrien – sie sammeln sich reichlich bei der deutschen Justiz. Die Höhe der Haftstrafen sind Monka dabei nicht so wichtig. Für ihn zählt das Signal.

Der 3. Strafsenat des OLG hat unter dem Vorsitzenden Richter Hartmut Schnelle vier 30 bis 50 Jahre alte Deutsche und Libanesen als Unterstützer der salafistischen Ahrar al-Sham zu Haft- und Bewährungsstrafen zwischen 21 Monaten und dreieinhalb Jahren verurteilt. Der 33-jährige Hauptangeklagte muss hinter Gitter, die anderen sind auf Bewährung auf freiem Fuß. Der Senat folgte der Linie der Bundesanwaltschaft, die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

Die Beschuldigten hatten nicht selbst als Gotteskrieger gekämpft – doch die logistische Unterstützung aus dem Südwesten ist eine Straftat, so das Gericht. Und zwar eine wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. In 40 Verhandlungstagen seit Anfang Dezember 2015 ging es um die Lieferung von 7418 Paar Stiefel, 6026 Militärparkas und 108 Militärhemden im Wert von 133 000 Euro, dazu fünf gebrauchte Krankenwagen und mindestens zwei Funkscanner nach Syrien. Tatzeiten: zwischen Frühjahr 2013 und Anfang 2014.

Gericht hält „Freie Männer“ für Terroristen

Dass er die „Freien Männer Groß-Syriens“, was Ahrar al-Sham übersetzt bedeutet, für eine terroristische Vereinigung hält, daraus machte Vorsitzender Richter Schnelle bei der Urteilsbegründung keinen Hehl. Dabei wies er den Vorwurf zurück, der Senat unterstütze den syrischen Diktator Assad gegen seine Regimegegner. „Hier geht es allein um den angeklagten Sachverhalt“, sagt er. Die salafistische Miliz gehört seit 2011 zu den Rebellentruppen, die den Machthaber stürzen und einen auf der Scharia gegründeten Gottesstaat errichten wollen. Gleichzeitig sind die 20 000 Kämpfer aber mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) verfeindet.

Richter Schnelle verweist darauf, dass die Vereinigung al-Sham sich zwar als moderate islamische Opposition darzustellen versuche – entgegen öffentlicher Bekundungen aber auch in Selbstmordattentate, Anschläge und Angriffe auf alavitische Dörfer verwickelt sei. Die Organisation habe viele Zivilisten getötet und auch entführt. Zwar gebe es bei massiven Menschenrechtsverletzungen durch ein Regime das Recht auf Widerstand, das zeige auch die deutsche Geschichte. „Aber das rechtfertigt nicht Gewalt gegen Zivilisten, die Belagerung von Städten und die Geiselnahme von Bürgern“, so Schnelle.

Auch der Kaufmann gilt als Terrorhelfer

Zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren wurde ein 50-jähriger Kaufmann aus dem Raum Geislingen verurteilt, der mit gebrauchter Militärkleidung handelte und mit der Syrien-Aktion ein großes Geschäft machte. Der 33-jährige libanesische Hauptangeklagte hatte bei ihm bestellt. Das Gericht hielt dem 50-Jährigen zugute, dass er den genauen Abnehmer nicht kannte. Er hätte es aber erkennen können, hätte er nur wollen. „Bedingter Vorsatz“ nennt sich das. Sein Verteidiger will in Revision gehen: „Das war Fahrlässigkeit, und die ist nicht strafbar“, sagt er. Offenbar wollen noch mehr Verteidiger Rechtsmittel einlegen. Der Bundesgerichtshof wird sich somit ebenfalls mit dem Fall beschäftigen müssen.

Ganz zufrieden ist Bundesanwalt Christian Monka übrigens doch nicht. Trotz Rückenwind der Gerichte werden die Ermittlungen gegen Gotteskrieger letztlich nicht leichter. Besonders in der Türkei tun sich neue Lücken auf. „Nach dem Putsch“, so Monka, „fehlen bei der dortigen Justiz für uns viele Ansprechpartner.“