Vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart stehen zwei Männer aus Villingen-Schwenningen, die den IS-Terror unterstützt haben sollen.
Stuttgart - Mehr als ihre Vornamen und dass sie deutsche Staatsangehörige seien, wollen die beiden Angeklagten vor dem sechsten Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart am ersten Verhandlungstag nicht preisgeben. Oberstaatsanwältin Bettina Vetter hat dafür umso mehr zu sagen. 45 Minuten nimmt ihre Verlesung der Anklageschrift im Prozess gegen die in Villingen-Schwenningen lebenden Thomas F. und Ömer Y., der türkischen Wurzeln hat, in Anspruch. Ihnen wird zur Last gelegt, zwischen Dezember 2013 und März 2018 die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in einer Vielzahl von Fällen finanziell unterstützt zu haben.
Thomas F. und Ömer Y. sollen zwei befreundeten, in Syrien aktiven IS-Kämpfern zusammen rund 8000 Euro gegeben haben, wohlwissend dass die Männer zu diesem Zeitpunkt mit Kriegsverbrechen und Völkermord zu tun hatten. In Betracht kommen dabei unter anderem die Beteiligung an öffentlich zur Schau gestellten Hinrichtungen und die Planung beziehungsweise Durchführung von Selbstmordattentaten. Einer der beiden IS- Männer hat im Jahr 2015 in Syrien offenbar den Tod gefunden.
Prozess gibt Einblicke in die „IS“-Logistik
In diesem Verfahren wird in den kommenden Tagen und möglicherweise Wochen nicht nur die Schuldfrage erörtert, von ihm sind gleichzeitig tiefe Einblicke in das Finanzierungssystem des IS und in die dafür erforderliche Logistik zu erwarten.
Der Prozess gegen den 30 Jahre alten Industriemechaniker Thomas F. und den 44-jährigen Stuckateur Ömer Y. steht in direkter Verbindung zum Prozess gegen Samir K., der vor zwei Jahren an gleicher Stelle zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Der 34 Jahre alte Deutsch-Algerier aus Heilbronn hatte für den selbst ernannten Islamischen Staat sowohl Kämpfer als auch Spender geworben. Zu denen sollen die nun vor Gericht stehenden Thomas F. und Ömer Y. gehört haben. Deren Spenden sollen zu nächst direkt auf das Konto von einem der beiden IS-Terroristen in der Türkei überwiesen worden sein, später über den Online-Bezahldienst Paypal und teilweise per Bargeldübergabe durch eine Mittelsfrau.
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„Haben Sie das alles verstanden?“ Immer wieder wendet sich am ersten Verhandlungstag Claus Belling an die beiden, sich nicht in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten. Es fällt auf, dass es dem souverän auftretenden Vorsitzenden Richter ein besonderes Anliegen ist, dass Thomas F. und Ömer Y. jedem juristischen Detail des Verfahrens folgen können.
Die Angeklagten nicken, immer wieder, wie auch deren Anwälte. An die verteilt Claus Belling am Ende des ersten Verhandlungstages auch noch eine Hausaufgabe. Die Verteidiger sollten sich unbedingt mit ihren Mandanten über die weitere Vorgehensweise austauschen und darüber beim nächsten Verhandlungstag kommenden Dienstag informieren. Entsprechende Einlassungen der Angeklagten könnten die Beweisaufnahme und damit auch das Verfahren verkürzen.