Die Anklage wirft einem 29-Jährigen vor, einem 78-jährigen ehemaligen Hausnachbarn im Streit einen Schlag verpasst zu haben. Der Rentner starb an den Folgen. Was steckt dahinter?
Den Gerichtssaal betritt begleitet von zwei Justizvollzugsbeamten ein eher kleiner, wenig muskulös wirkender Mann. Kein Kraftprotz. Dunkle Haare, akkurater Haarschnitt. Seine Hände zittern, als er sich einen Papierordner vors Gesicht hält. Er will nicht erkannt werden auf dem Foto, das gerade von ihm gemacht wird. Im Saal sitzen Familienangehörige.
Tags darauf wird der Angeklagte seinen 30. Geburtstag begehen. Er ist der Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Und alle Beteiligten warten mit Spannung darauf, warum es zu der tödlichen Attacke in der Waschküche eines Mehrfamilienhauses in Stuttgart-Stammheim gekommen ist. Wie sich die tödliche Gewalt erklären lässt. Bisher gibt es auf diese Frage keine Antwort.
Rückkehr nach Auszug
Der erste Prozesstag am Stuttgarter Landgericht ist schnell vorbei. Der Staatsanwalt verliest die Anklage. Danach ist der Verhandlungstag auch schon beendet. Das einzige, was der Angeklagte sagt, ist, dass er keinen Dolmetscher ins Türkische brauche. Der Anklage zufolge hat der 29-Jährige, der zeitweise keiner Arbeit nachging und ohne festen Wohnsitz war, bis Anfang September 2025 für anderthalb Jahre mit seiner Mutter und seinem Bruder in dem Haus in Stuttgart-Stammheim gewohnt.
Mietstreitigkeiten als Ursache?
Mit dem 78-Jährigen Mitbewohner soll es schon im Vorfeld wiederholt zu Streitigkeiten gekommen sein. Warum, das ist der Anklage nicht zu entnehmen. Es soll aber laut Vortrag des Staatsanwalts nicht gezahlte Mieten gegeben haben. Man gehe davon aus, dass Mietstreitigkeiten der Hintergrund der Auseinandersetzung gewesen seien, hatte vergangenen Oktober die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart erklärt.
Am 15. September vergangenen Jahres, einem Montag, war der Angeklagte nach dem Auszug der Familie noch einmal zu dem Haus gefahren. Vermutlich, um aus dem Kellerraum die Waschmaschine abzutransportieren. Dort soll er wieder auf seinen ehemaligen Hausmitbewohner getroffen sein. Wieder soll ein Streit entbrannt sein, in dessen Verlauf der Angeklagte sein Gegenüber mit einem Faustschlag am Kinn getroffen haben soll.
Der Senior stürzte und schlug mit dem Hinterkopf auf dem Boden auf. Seine Verletzungen waren so schwer, dass er nach einer Notoperation ins künstliche Koma versetzt werden musste. Zwei Wochen später starb der 78-Jährige, nachdem die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt worden waren. Sein Sohn tritt als Nebenkläger in dem Verfahren auf. Der Angeklagte stellte sich wenige Tage vor dem Tod des Seniors.
Der Angeklagte weigert sich bis jetzt, mit einem psychiatrischen Gutachter zu sprechen. Der wird ihn nun während des Prozesses beobachten. Beim nächsten Prozesstag wird der junge Mann nach Auskunft seiner Pflichtverteidigerin zumindest Angaben zu seiner Person machen.
Dass es nicht ganz leicht war, die Verhandlungstage zu terminieren, verdeutlichte der Vorsitzende Richter der 19. Strafkammer Norbert Winkelmann, im Anschluss an die Anklageverlesung, indem er das Protokoll seiner Korrespondenz und voltenreichen Kommunikation mit Pflichtverteidigung und Wahlverteidigung verlas. Es hat am ersten Verhandlungstag den größten Raum eingenommen. In Richtung des Angeklagten sagte Winkelmann im Sinne der Transparenz: „Damit Ihnen das auch bekannt ist.“