Im Juni 2020 randalierten Hunderte von jungen Menschen in Stuttgarts Innenstadt. Weil ein junger Mann Polizisten attackiert und Geschäfte geplündert haben soll, wurde er vom Amtsgericht bereits hart bestraft. Jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt.
Eigentlich sieht alles nach einem ruhigen Wochenende in Stuttgart aus: Polizeibeamte wollen am Samstag, 20. Juni 2020, gegen 23.30 Uhr am Eckensee im Oberen Schlossgarten wegen Cannabis-Geruchs einen 17-Jährigen kontrollieren. Er versucht zu fliehen, kann aber wenig später eingeholt werden. Alltag in einer Großstadt. Was dann folgt, geht weit darüber hinaus: Junge Parkbesucher, die auf die Festnahme aufmerksam werden, solidarisieren sich mit dem Jugendlichen und werfen Flaschen und Steine auf die Einsatzkräfte. Es folgen Ausschreitungen und Plünderungen in der Innenstadt, erst fünf Stunden später hat die Polizei die Lage wieder im Griff.
Unsumme an Straftaten
In der „Krawallnacht“, die bundesweit für Schlagzeilen sorgt, „kam es zu einer Unsumme an Straftaten“, betont ein 53 Jahre alter Polizeibeamter am Dienstag am Stuttgarter Landgericht. Die Gründe für eine derartige Eskalation kann er sich auch mehr als drei Jahre danach nicht erklären. Möglicherweise hätten der Frust aufgrund der Corona-Maßnahmen und Einflüsse der Black Lives Matter-Bewegung eine Rolle gespielt. Es seien 41 Geschäfte und 24 Einsatzfahrzeuge beschädigt sowie 32 Polizisten und ein Zivilist verletzt worden, schildert der Erste Kriminalhauptkommissar im Zeugenstand. Der Sachschaden belaufe sich auf rund 360 000 Euro.
Videos aus verschiedenen Quellen
Allein zehn Straftaten soll ein Landschaftsgärtner aus Stuttgart begangen haben. Bereits im vergangenen Herbst ist der junge Mann wegen Landfriedensbruch und dem Angriff auf Vollstreckungsbeamte dafür am Amtsgericht Stuttgart zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Beim Auftakt des Berufungsverfahrens macht der 24-jährige Angeklagte weder zur Sache noch zur Person Aussagen. Stattdessen werden Videos gezeigt, die aus sozialen Netzwerken, von Zeugen, sichergestellten Mobiltelefonen, Bodycams, Überwachungskameras und sogar aus einem geparkten Tesla stammen.
Immer wieder ist auf den Bildschirmen in Saal 5 eine vermummte Person mit dunklen Schuhen der Marke New Balance und einer Cargo-Hose mit Außentaschen zu sehen. Sie tritt gegen Schaufenster, wirft mit einem Schild nach Polizisten und löst in der Königstraße Pflastersteine aus dem Boden. Wegen des gesamten Erscheinungsbilds könnte es sich aus Sicht von zwei Ermittlerinnen – eine 45-jährige Kriminalhauptkommissarin und ihre 28 Jahre alte Kollegin berichten vor Gericht von den Ermittlungen – um den Angeklagten handeln. Größe und Statur sowie der Gang würden passen, meinen sie.
Rote Farbbeutel geworfen
Auf die Spur des Angeklagten sei die Polizei gekommen, da es Hinweise gegeben habe, dass in der Krawallnacht auch Aktivisten aus der linksextremen Szene vertreten waren. Ein typisches Zeichen sei gewesen, dass mit roten Farbbeuteln geworfen wurde. Zudem sei das Lied „Bella ciao“, das italienische Partisanen während des Zweiten Weltkriegs im Kampf gegen den Faschismus gesungen haben, gespielt worden. Dementsprechend habe man Aufnahmen von früheren Demos, bei denen Straftaten von linken Aktivisten begangen wurden, mit den aktuellen Videos verglichen.
Verteidigerin sieht nichts auf den Videos
Dass ihr Mandant auf Letzteren eindeutig zu erkennen ist, kann Verteidigerin Mona Hammerschmidt nicht nachvollziehen. „Man sieht, dass man nichts sieht.“ Es handle sich nur um Vermutungen, daher gehe sie davon aus, dass das Urteil des Amtsgerichts nicht bestätigt wird. Fortgesetzt wird der Prozess am Dienstag, 19. September, 9 Uhr. Wie schon beim Auftakt wird die Rote Hilfe Stuttgart ab 8 Uhr vor dem Landgericht zu einer Kundgebung aufrufen. Das Motto: „Der Repression zum Trotz – Krawallnacht bleibt legitim“. Die Auseinandersetzungen hätten einen durchgehend politischen Charakter, der Ausdruck der Wut auf die herrschende soziale Ungerechtigkeit sei.