In Wuppertal waren die Männer als „Scharia-Polizei“ unterwegs. Foto: dpa

Die Freisprüche für die Männer, die 2014 in Wuppertal als selbsternannte „Scharia-Polizei“ in orangenen Warnwesten unterwegs waren, hat der BGH aufgehoben. Nun muss das Landgericht erneut entscheiden.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche im Fall der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das Wuppertaler Landgericht habe eine rechtsfehlerhafte Abwägung zu der Frage getroffen, ob das Tragen von Warnwesten zum Teil mit dem Aufdruck „Sharia Police“ gegen das Uniformverbot verstößt, entschied das Gericht am Donnerstag.

Der Fall wird neu verhandelt

Alle sieben Angeklagte waren im November 2016 vom Landgericht Wuppertal vom Vorwurf freigesprochen worden, gegen das Uniformverbot verstoßen oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. (3 StR 427/17)

Die Männer hatten im September 2014 einen nächtlichen Rundgang in Wuppertal unternommen und dabei orange Warnwesten getragen. Sie wollten junge Muslime ansprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen sowie vom Alkoholkonsum abhalten. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte bundesweit Empörung ausgelöst.