Wo Tiere in Massen gehalten werden, müssen die Behörden genau hinsehen und prüfen, ob es ihnen gut geht. Foto: Stoppel

Vor zwei Jahren haben Tierschützer üble Verhältnisse in einem einem Schweinemastbetrieb auf der Alb aufgedeckt. In Ulm steht nun ein Kreisveterinär wegen Strafvereitelung vor Gericht. Der Prozess offenbart die Desorientierung eines ganzen Amtes.

Merklingen/Ulm - Nach vier Stunden Verhandlung steht draußen vor dem Saal 113 des Amtsgerichts in Ulm Friedrich Mülln mit der Gelassenheit eines tibetanischen Mönchs, obwohl er einigen Grund hätte, ärgerlich zu sein. Mit seiner Kamera hat der Chef des Vereins Soko Tierschutz den Prozess um einen Schweinemastskandal in Merklingen (Alb-Donau-Kreis), der drinnen stattfand, erst ins Rollen gebracht. Doch das Gericht hat keine Zeit gefunden, den Zeugen zu hören. „Auf das, was Herr Mülln sagt, kommt es mir gar nicht mehr so sehr an“, sagt der Vorsitzende Richter Tobias Rundel kurz vor dem Sitzungsschluss.

Auf der Anklagebank sitzt nicht der 55-jährige Merklinger Landwirt, der Schweine qualvoll verenden oder mit schwersten Verletzungen sich selber überließ, aber sein Fleisch mit Hilfe zum Beispiel des QS-Qualitätssiegels verkaufte. Ein Arzt hat den Mann verhandlungsunfähig geschrieben, sein Betrieb in Merklingen ist längst von Amts wegen geschlossen. Das war nach dem 10. Oktober 2016, dem Tag, an dem Tierärzte des Stuttgarter Ministeriums für ländlichen Raum auf den Hof gekommen waren und sich entsetzt zeigten. Sie fanden bestätigt, was nächtliche Stallbilder der Soko Tierschutz , publiziert vom Magazin „Stern“, gezeigt hatten: Kadaver, abgebissene Schwänze, zerfetzte Ohren. 60 der rund 1200 Tiere wurden sofort getötet.

Der Veterinär zieht allein zur Kontrolle los

Schon ein paar Tage vor der Aufklärungstruppe aus Stuttgart, nämlich am 6. Oktober 2016, war der 44-jährige angeklagte Veterinär des Alb-Donau-Kreises im Stall von Merklingen gewesen, eilig in Marsch gesetzt von seiner Amtsleitung, die wiederum auf Geheiß des Ministeriums für ländlichen Raum unter der Ägide des neuen CDU-Ministers Peter Hauk agierte. Dem Ministerium lag ein Fragenkatalog des „Sterns“ vor. Bis zum Abend des 6. Oktober, forderte Stuttgart, müsse der Bericht des Tierarzts vorliegen. Dieser verbrachte ganze 45 Minuten in dem Stall und schrieb dann zusammen mit der zuständigen stellvertretenden Amtsleitern im Landratsamt einen Bericht mit dem Inhalt, dass an den Vorwürfen der Tierschützer „zu 98 Prozent nichts dran ist“. So fasst es im Amtsgericht am Dienstag die Staatsanwältin zusammen.

Die Ankläger sahen den Tatbestand der versuchten Strafvereitelung erfüllt und ließen dem Tierarzt einen Strafbefehl zugehen. Der Verdacht: Ämterpatronage. Der Merklinger Landwirt war nämlich auch noch Beschäftigter in einer dem Veterinäramt verwandten Behörde im Landratsamt, dem Fachdienst Landwirtschaft. Der Amtstierarzt aber wies den Strafbefehl zurück.

Die Vorgesetzten beklagen die Personalnot im Amt

Im Prozess schweigt der Angeklagte, für ihn spricht sein Vorgesetzter, 57, seit 20 Jahren für den Alb-Donau-Kreis im Dienst. Von dem Merklinger Landwirt im eigenen Haus will er nie gehört, geschweige denn einmal mit ihm gesprochen haben. „Völlig abwegig“ sei es, dass sein Mitarbeiter seinen Bericht gefälscht haben könnte, um weitere Ermittlungen abzuwürgen. Für fragwürdig hält er vielmehr die damalige apodiktische Forderung des Ministeriums: „Sofort losmarschieren.“ Und das bei einer unzureichenden Personaldecke, um die das Ministerium doch gewusst habe. „Da gibt es 'zig Schreiben.“

Die stellvertretende Leiterin des Veterinäramts äußert sich als Zeugin gleichlautend. „Der Herr ist mir nicht bekannt“, sagt sie über den straffällig gewordenen Landwirt und damaligen Kreisangestellten. Sie war, als der Alarmruf aus Stuttgart kam, auf einem anderen Termin, der Amtsleiter auf einer „Klausur“. Eine weitere Kollegin sei krank gewesen, eine andere informierte Amtstierärztin habe sich vermutlich „auf dem Weg zum Hof verfahren“, so die Zeugin. Dem angeklagten Mediziner sei nicht vorzuwerfen, dass er allein gehandelt habe.

Der Richter Rundel wendet sich streng an die Staatsanwaltschaft. Weder könne er beim Angeklagten ein belastbares Motiv für eine Strafvereitelung erkennen, noch eine „Wissentlichkeit“ um schädliche Wirkungen des geschönten Berichts über die Zustände im Merklinger Stall. Nichts sei zu beweisen. Rundel schlägt die Einstellung des Verfahrens vor, denn: „Ich rechne nicht damit, dass es zu einer Verurteilung kommt.“ Die Staatsanwältin lehnt ab, neue Termine werden anberaumt.

Der Richter würde am liebsten alles einstellen

Vor der Tür sagt der Tierschützer Mülln, er arbeite so lange weiter, „bis in Deutschland eine verantwortungsvolle Veterinärarbeit gemacht wird“.