Das Verfahren um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung gegen die beiden Tower-Erbauer entwickelt sich vor dem Stuttgarter Landgericht zu einer Hängepartie – mit verblüffenden Details.
Dass die Mühlen der Justiz im Fall der millionenschweren Pleite beim Fellbacher Schwabenlandtower (Rems-Murr-Kreis) nicht gerade im Dreschflegel-Tempo mahlen, war schon vor Beginn des vor dem Stuttgarter Landgericht laufenden Prozesses um Insolvenzverschleppung und Marktmanipulation klar. Doch jetzt droht auch das Verfahren selbst zu einer Hängepartie zu werden – weil es auch am dritten Verhandlungstag an diesem Freitag vor allem um die Frage ging, ob den Prozessparteien noch mehr Zeit für Vorgespräche und ein intensives Aktenstudium gewährt werden muss.
Zur Erinnerung: Satte fünf Jahre lang hat allein die Staatsanwaltschaft Stuttgart für ihre Ermittlungen gegen Tower-Erbauer Michael Warbanoff und seinen Sohn Mark benötigt. Von der Insolvenz bis zur Anklageerhebung ging – nicht zuletzt wegen der Komplexität der Vorwürfe – fast ein Jahrzehnt ins Land. Und während sich frustrierte Wohnungskäufer und geprellte Investoren längst damit abgefunden haben, dass sie teils sechsstellige Beträge in den Wind schreiben müssen, nahm es die Strafverfolgungsbehörde beim Sammeln stichhaltiger Belastungspunkte besonders genau.
Prozess um Schwabenlandtower: Ermittlung dauerte so lange, dass die Verjährung droht
Die Arbeit an den auf gut 4000 Seiten ausgeweiteten Ermittlungsakten dauerte so lange, dass im November sogar eine Verjährung der wichtigsten Vorhaltungen droht. Zum Zeitdruck trug neben der Gründlichkeit der Strafverfolger auch bei, dass dem bundesweit für Schlagzeilen sorgenden Fall beim Landgericht Stuttgart offenbar keine besonders hohe Priorität eingeräumt worden ist. Die Anklageschrift blieb über Monate liegen, bis die mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Schöffen besetzte Wirtschaftsstrafkammer den Zuschlag für die juristische Aufarbeitung erhielt.
Seit Ende April wird jetzt verhandelt, genauer gesagt über eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens gesprochen. Denn von einem Beginn der Beweisaufnahme konnte auch am dritten Prozesstag keine Rede sein. Nach einer kurzen Information über die seit der vergangenen Runde geführten Telefonate gab es am Freitag einmal mehr eine Sitzungsunterbrechung für ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen. Der termingerecht in der Olgastraße erschienene Zeuge – eine Premiere in der Verhandlung um die Tower-Pleite – wurde aus prozessualen Gründen ebenso unverhofft wie unbefragt wieder heimgeschickt.
Zähes Ringen im Prozess um Schwabenlandtower
Hintergrund des zähen Ringens ist der Versuch, bei der juristischen Aufarbeitung der Vorwürfe eine Abkürzung zu suchen. Das Verfahren gegen das aus Esslingen stammende Vater-Sohn-Duo könnte gegen eine Geldauflage vorzeitig eingestellt werden – wenn die Prozessbeteiligten einem bereits beim Verhandlungsauftakt ins Gespräch gebrachten Deal zustimmen.
Den Weg für den juristischen Bypass macht die Strafprozessordnung frei. Unter Paragraph 153a ist eine Lösung formuliert, die vor allem bei Wirtschaftsstrafsachen zeitraubende Mammutverfahren verhindern soll. Für die Ermittlungsbehörden birgt sie den Charme, dass der tatsächliche Sachverhalt nicht bis ins letzte Detail geklärt werden muss. Und auch wer auf der Anklagebank sitzt, hat einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Bei einer Verfahrenseinstellung ist ein juristischer Vorwurf auch ohne ein Schuldeingeständnis vom Tisch – weshalb trotz der Geldauflage kein Vorstrafeneintrag ins Führungszeugnis droht.
Schwabenlandtower-Prozess zieht sich – „Sämtliche Projekte sind blockiert“
Für die berufliche Karriere von Michael G. Warbanoff, Jahrgang 1946, dürften derlei Spitzfindigkeiten zwar keine große Rolle mehr spielen. Der Tower-Erfinder hat sich mit seinen bald 80 Jahren aus dem Geschäftsleben zurückgezogen. Bei seinem Sohn Mark, Jahrgang 1979 und als Unternehmensberater unterwegs, hätte eine rechtskräftige Verurteilung hingegen weitreichende Konsequenzen.
Schon jetzt beklagt der in Winnenden lebende Familienvater – für die CDU übrigens auf der Kreistags-Kandidatenliste der Kommunalwahl im März präsent – gravierende geschäftliche Folgen durch den Prozess. Wegen des Verfahrens mit unklarem Ausgang seien verschiedenste Banken bei Finanzgesprächen „auf Tauchstation“ gegangen. Abgewartet werde, ob es einen Schuldspruch gebe oder nicht. „Sämtliche Projekte sind blockiert, eine Verurteilung wäre absolut existenzvernichtend“, gab sein Rechtsanwalt am Freitag zu Protokoll.
Ausgerechnet der juristische Beistand von Vater Michael G. Warbanoff könnte den vom Sohn bekundeten Wunsch nach einem schnellen Verfahrensende nun allerdings torpedieren. Der durch einen personellen Wechsel erst kurz vor Prozessbeginn mit dem Fall betraute Rechtsanwalt reichte am Freitag einen Antrag auf eine Aussetzung des Verfahrens ein – weil er für die Einarbeitung in die Materie mindestens acht Wochen Zeit benötige.
Rechtsanwalt will das Verfahren erst mal acht Wochen aussetzen
„Die Ermittlungsakten umfassen 4000 Seiten, allein die Liste der Beweismittel hat fünf Seiten, da sind unzählige Dokumente durchzugehen und auf ihre Aussagekraft zu prüfen. Das ist innerhalb weniger Wochen schlicht nicht möglich“, erklärte der Jurist – und verkündete, ab kommender Woche ohnehin erst mal im Urlaub zu sein.
Ob dem Antrag auch stattgegeben wird, muss das Gericht bis zum nächsten Verhandlungstag am 17. Juni entscheiden – der Prozesstermin am 12. Juni ist vorsorglich schon mal aufgehoben worden. Für mindestens ebenso große Verblüffung auf den Zuhörerbänken sorgte Mark Warbanoff mit der Information, dass er beim Verhandlungstermin am 29. Juni leider verhindert sei. Ob es auf eine Bootstour gehen soll, ein Besuch der Schwiegermutter ansteht oder im Hause Warbanoff der Geburtstag des Familienhamsters gefeiert wird, verriet er im Gerichtssaal nicht.