Bauchschuss im Imbiss: Spurensicherung am 28. Januar 2025 am Tatort nahe dem Bahnhof Möhringen. Foto: dpa

Im Milieu der Schüsse-Banden ist Schweigen oberstes Gebot – das zeigt auch der Prozess um das Attentat zu Jahresbeginn in Möhringen. Der Vater des Opfers will nicht als Zeuge aussagen.

Kurzentschlossen ruft die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti beim Hausarzt des Zeugen an. Der Vater des Mannes, der im Januar dieses Jahres in einem Imbiss im Zentrum Möhringens mit einem Bauchschuss lebensgefährlich verletzt worden war, weigert sich vor Gericht zu erscheinen – zum zweiten Mal, wieder wegen einer „gesundheitlichen Störung“. So auch am Mittwoch, dem inzwischen sechsten Verhandlungstag bei der 1. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts, bei dem ein 26-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt ist. Die Richterin will ein schriftliches, begründetes Attest haben. Sonst lässt sie den Vater des Opfers vorführen.

 

Ein Kartell des Schweigens folgt in aller Regel den Anschlägen und Auseinandersetzungen im Umfeld der schießwütigen multiethnischen Gruppierungen. Nicht nur Tatverdächtige, auch die Betroffenen zeigen meist wenig Bereitschaft, Ermittler und Justiz zu unterstützen. Auch der 27-Jährige, der in Möhringen durch eine Kugel eine offene Bauchwunde, eine Perforation des Magens sowie einen Riss in der Leber erlitt, will den Verdächtigen nicht direkt bezichtigen. Was sein Vater nach der Tat bei der Polizei ausgesagt hat, will Richterin Lamberti nun auch im Prozess hören. „Das ist absolut notwendig“, sagt sie.

Nicht bekannt? Täter und Opfer jahrelang auf derselben Schule

Der Schuss am 28. Januar 2025 gegen 18 Uhr in einem Imbiss an der Ecke Leinenweber- und Filderbahnstraße, nahe am Möhringer Bahnhof, gehört zur Serie einer bewaffneten Fehde zweier Gruppierungen. Der beschuldigte Schütze, zur Tatzeit 25, wird von den Ermittlern bei der Esslingen/Vaihingen/Ludwigsburg-Gruppe verortet. Das 27-jährige Opfer, ein ebenfalls polizeibekannter Mann aus dem Fasanenhof, soll der verfeindeten Zuffenhausen/Göppingen-Clique angehören. Die Bluttat betrifft auch zwei Familienverbünde. Der 26-Jährige ist Deutscher mit kurdischen Wurzeln. Der 27-Jährige gehört einer Großfamilie afghanischer Herkunft an. Der Polizei ist er wegen Gewaltdelikten hinlänglich bekannt. Und nicht zum ersten Mal soll auf ihn geschossen worden sein.

Vor einigen Tagen hatte der 27-Jährige seinen Auftritt im Zeugenstand, und ein Großaufgebot von Justizwachtmeistern und Polizeibeamten hatte ihn dabei eskortiert. Im Zeugenstand erklärte er, eine Person sei in den Imbiss gekommen, sportlich, mit Käppi, habe „Tschüss“ gesagt – und dann geschossen. „Ich habe ihn zuvor noch nie gesehen, er ist mir nicht bekannt.“ Die Vorsitzende Richterin ermahnte ihn. Ist ja auch zu plump: Mit dem ein Jahr jüngeren Angeklagten ist er jahrelang auf dieselbe Schule in Möhringen gegangen.

Statt Worte: Augen auf bei Foto Nummer 17

Der 27-Jährige, einst im Stadtteil Fasanenhof mit einem nach ihm benannten „Terrorteam“ unterwegs, erklärte daraufhin, dass er sich nicht mehr so richtig erinnern könne. Sagte, dass er nach der Tat verschiedene Leute angerufen beziehungsweise zu erreichen versucht habe – seinen Vater, seinen Bruder, einen Freund vom Fasanenhof, seine Schwester. Er habe etwas zu einem möglichen Täter gesagt. Bei einer Wahllichtbildvorlage habe er niemanden erkannt.

Ein 59-jähriger Kriminalhauptkommissar des Landeskriminalamts sagt im Zeugenstand, dass er den Geschädigten aus früheren Zeiten kenne und wisse, dass er von ihm niemals einen Namen genannt bekommen würde. Der 27-Jährige habe indes geglaubt, dass die Polizei den Verdächtigen ohnehin kennt: „Sie hören doch mein Handy ab“, habe das Opfer im Krankenhaus gesagt. Das traf zwar nicht zu, der Ermittler habe dennoch Signale auf Vorhalte bekommen – per Kopfnicken. Bei der Lichtbildvorlage habe er bei Foto Nummer 17 die Augen aufgerissen. Außerdem habe er eine Skizze der Tatortumgebung gemacht. Ein Kreuzchen stimmt mit der Lage der Wohnung des Verdächtigen in der Nähe des Tatorts überein. Dort war die Polizei schon mal – im Juli 2023 bei einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit dem Handgranatenattentat von Altbach im Kreis Esslingen.

Querverbindung zu ungeklärtem Messerangriff im Fasanenhof

Das Handgranatenattentat von Altbach gilt als Höhepunkt der Bandenfehde in der Region Stuttgart. Foto: dpa

Hinweise habe es außerdem von einem weiteren Freund gegeben – einem heute 31-Jährigen aus dem Fasanenhof. Wie so oft im Milieu der Schüsse-Banden gibt es hier wieder Querverbindungen: Der Freund war Mitte Dezember 2023 im Fasanenhof vor seiner Haustür von einer Gruppe überfallen und mit zahlreichen Messerstichen schwer verletzt worden. Diese Bluttat ist bis heute ungeklärt. Der 26-jährige Möhringer galt als tatverdächtig, hatte aber ein Alibi. Sollte der 31-Jährige aus Enttäuschung ihn deshalb bei der Polizei angeschwärzt haben? Für Verteidiger Torsten Fuchs wäre es plausibel, dass die Ermittler dadurch in ihrer Richtung beeinflusst gewesen seien. Der Vorname seines Mandanten sei jedenfalls von niemandem genannt worden.

Dass ohnehin niemand nichts Genaues sagen will, zeigt ein Blick auf andere Fälle. Wenn die Jungen Konflikte austrugen, hatten sich die älteren Familienmitglieder oft zu diplomatischen Treffen verabredet. Nach Informationen unserer Zeitung war etwa der Besitzer des Dönerimbisses in der Vergangenheit als Konflikt-Vermittler unterwegs – auch in Verbindung mit der afghanischstämmigen Familie. Unter Onkeln wurde gebeten, alles untereinander zu regeln und nicht zur Polizei zu gehen. Was nicht verhinderte, dass es weiter zu Drohungen und schweren Gewaltdelikten kam.

Der Zeuge und das Trauma vom Bajonett

Die Vorsitzende Richterin Lamberti hat vorsorglich eine Verlängerung des Prozesses bis in den Dezember hinein terminiert. Der Hausarzt des Vaters des 27-Jährigen hat psychische Probleme mit einer ausgeprägten Angst-Symptomatik attestiert. Der Vater, der nicht als Zeuge auftreten will, sei als Jugendlicher bei einer Demonstration in Afghanistan mit einem Bajonett schwer verletzt worden. Diese Erinnerung und die Furcht vor möglichen Repressalien durch den Angeklagten könnten das Trauma wieder aktivieren und den psychischen Zustand weiter verschlechtern. Am Ende aber, sagt Richterin Lamberti, entscheide über die Vernehmungsfähigkeit nicht der Arzt, sondern das Gericht.