Der Angeklagte Paul-Ludwig U. bei einem früheren Verhandlungstag im April diesen Jahres. Foto: -/dpa-pool/dpa

Der Haftbefehl gegen einen Angeklagten im Rechtsterrorismusprozess um die Gruppe S. vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht wurde überraschend außer Kraft gesetzt. Offenbar steht die U-Haft in keinem gesunden Verhältnis mehr zur erwartbaren Strafe.

Stuttgart - Überraschend haben die Richter des 5. Strafsenats des Stuttgarter Oberlandesgerichts den Haftbefehl gegen einen Angeklagten der mutmaßlichen Rechtsterrorgruppe S. außer Vollzug gesetzt. Michael B. war am vergangenen Mittwoch von den Richtern im Zuge einer Haftprüfung zunächst vernommen worden. Dabei habe er Angaben zur Person und auch zu den Tatvorwürfen gemacht, sagte der Vorsitzende Herbert Anderer zum Auftakt des 24. Verhandlungstages.

Generalbundesanwalt hält Angeklagten für schuldig

Im Anschluss sei dann der weiterhin bestehende Haftbefehl außer Kraft gesetzt worden. Das geschieht auch in den Fällen, in denen das Gericht kein gesundes Verhältnis mehr zwischen Untersuchungshaft und der zu erwartenden Strafe sieht. Der Generalbundesanwalt hält den 49-jährigen Angeklagten für schuldig, Mitglied der mutmaßlichen Terrorgruppe zu sein. Erst vergangene Woche hatten die Richter die Anklage der Bundesanwaltschaft für die insgesamt zwölf mutmaßlichen Rechtsterroristen in mehreren Punkten korrigiert.