Spurensicherung am Tatort in einem Pleidelsheimer Friseursalon Foto: Archiv/KS-Images.de

Im Prozess um die Messerattacke in einem Pleidelsheimer Friseursalon geht der Staatsanwalt jetzt von versuchtem Totschlag aus und fordert neun Jahre Haft. Die Verteidigung will zwei Jahre auf Bewährung für die Frau, die im Januar ihre Tochter und ihre Freundin angegriffen hatte und seither in Untersuchungshaft sitzt.

Kreis Ludwigsburg - Unter Tränen sprach die 42-jährige Angeklagte, die im Januar mit einem Messer auf ihre Tochter und deren Freundin eingestochen hatte, am Donnerstag das letzte Wort vor der 9. Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht. „Ich bereue es so sehr. Ich glaube immer noch nicht, dass ich das getan habe“, schluchzte sie. Auch bei ihren Angehörigen in den Publikumsreihen flossen Tränen. Hier müsse eine „echte Tragödie“ bewertet werden, hatte die Anwältin der Altenpflegerin zuvor gesagt. Denn es gehe nicht um eine gewalttätige, einschlägig vorbestrafte, sondern um eine bislang unbescholtene Frau, einen Familienmenschen, der in „psychischer Erregung und definitiv im Ausnahmezustand“ gehandelt habe.

Der Stich durchstieß die Magenwand

Die Pflegerin hatte ihre Opfer am 11. Januar in einem Friseursalon in Pleidelsheim, in dem beide arbeiteten, mit einem Küchenmesser angegriffen. Die Freundin erlitt eine lebensgefährliche Verletzung: Der zehn Zentimeter tiefe Stich in den Unterbauch durchstieß ihre Magenwand. Sie musste notoperiert werden. Der Tochter rammte die Täterin das Messer sieben Zentimeter tief in die Flanke. Das war nicht lebensgefährlich. „Aber wer das Messer führt, hat es nicht in der Hand, wo genau und in welchem Winkel es in den Körper eindringt. Er nimmt eine potenzielle Lebensgefährlichkeit in Kauf“, sagte der Tübinger Rechtsmediziner Frank Wehner.

Offen blieb, ob die Tat geplant war oder im Affekt geschah. „Das Messer hatte sie auf jeden Fall im Bewusstsein dabei, dass es eine konfrontative, gewalttätige Auseinandersetzung geben kann“, war sich der Staatsanwalt sicher. Er forderte neun Jahre Haft für die beiden Taten, allerdings nachdem er vom Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt war. Er ging nun von versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aus. Der Messerangriff sei nicht auf sittlich niederster Ebene anzusiedeln. Die Angeklagte habe sich in einem Gefühl der Ausweglosigkeit und Verzweiflung befunden und unter erheblichen Belastungsstörungen gelitten.

„Die Gretchenfrage ist: War die Tat ein Kurzschluss oder geplant?“

Auch Peter Winkler, Facharzt für Psychiatrie, hatte zuvor gesagt: „Die Gretchenfrage ist: War die Tat ein Kurzschluss oder geplant?“ Es gebe bei der Frau, die der Gutachter als „psychisch völlig unauffällig, freundlich, zugewandt, intelligent und emotional schwingungsfähig“ beschrieb, Hinweise für beide Varianten. Sie hatte angegeben, sie führe das Messer beim Joggen mit sich. Am Tatabend sei es zufällig in ihrer Tasche gewesen. Doch trug sie damals eine Winterjacke und keinen Sportdress.

Die Attacke war die blutige Eskalation eines schon länger schwelenden Konfliktes: Mit wachsender Missbilligung und Sorge hatten die Eltern verfolgt, wie ihr innig gebliebtes, braves Mädchen sich zu einer jungen Frau entwickelte, die auf Eigenständigkeit pochte, Freiheiten einforderte – und dabei in die Drogenabhängigkeit geriet. Die Mutter schrieb dies vor allem dem schlechten Einfluss der Freundin zu. Als sie die Tochter an jenem Abend von der Arbeit abholen und sich mit ihr aussprechen wollte, diese aber wiederum mit ihrer Freundin zusammen sah, stellte sie das Mädchen zornentbrannt vor die Wahl, ein gutes Leben mit der Familie zu führen oder ein schlechtes unter Drogen mit der Freundin. Die Tochter entschied sich für die Freundin. Darauf zog die Mutter das Messer.

„Bis an den Rand der Kraft“ für die Familie im Einsatz

Die Verteidigerin Miriam Weis hob hervor, die Familie sei das Ein und Alles ihrer Mandantin. Die Frau habe sich neben der Arbeit „bis an den Rand ihrer Kraft“ dafür eingesetzt, dass die Familie funktioniere. Keine leichte Aufgabe, habe doch der Mann mehrere Jobs verloren und der Sohn Schulprobleme gehabt. „Hätte sie die Mädchen töten wollen, hätte sie ihre Tat vollenden können. Sie hat es aber nicht getan.“ Ein Vorsatz sei gleich gar nicht nachweisbar.

Weil die Frau Muslimin sei, habe man sie gnadenlos vorverurteilt. „Aber es hat weder mit Religion noch mit Weltanschauung zu tun, wenn jemand versucht, sein Kind aus dem Drogensumpf zu befreien“, sagte Weis. Sie forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil fällt nächste Woche.