Zusammen mit fünf anderen Personen hat Hans-Herrmann Schock, Vorsitzender des Baden-Württembergischen Angler Vereins, gegen das Nachtangelverbot geklagt. Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Sechs Angler haben vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart den Streit um das einzige Nachtangelverbot in Deutschland gewonnen. Ist das auch ein genereller Durchbruch für alle anderen Angler und Anglerinnen in Baden-Württemberg?

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das in Deutschland einzigartige Nachtangelverbot für sechs Kläger gekippt. Für sie gilt damit, dass sie rund um die Uhr Fische fangen dürfen, sofern das noch nicht vorliegende Urteil rechtskräftig ist. „Das Nachtangelverbot ist damit nicht generell aufgehoben“, stellte das Gericht am Mittwoch in einer Mitteilung zum Tenor seiner Entscheidung klar.

Alle anderen dürfen nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang fischen, wobei es Lockerungen für den Aal-, Wels- und Krebsfang gibt. Das Verbot gilt nach Auffassung der 5. Kammer wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht für die Kläger nicht.

Diese hatten Eingriffe in Eigentums- und Grundrechte geltend gemacht. Das Ministerium für Ländlichen Raum hatte betont, das Verbot trage dem Bedürfnis der Fische und anderer Tiere wie am Ufer lebenden Vögeln nach Nachtruhe Rechnung. Es kann in Berufung gehen, wenn der Verwaltungsgerichtshof dies zulässt.

Fünf hochrangige Vertreter hatten als Privatleute geklagt

Die erfolgreichen Kläger sehen nun den Weg geebnet, das Verbot für alle 150 000 Angler und Anglerinnen im Südwesten aufzuheben. „Mit der richtigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Stuttgart ist das Verbot aus unserer Sicht nicht mehr haltbar“, betonte Reinhart Sosat, Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg. Der Verband hatte fünf hochrangige Vertreter als Privatleute klagen lassen. Für den Württembergischen Anglerverein hatte dessen Vorsitzender Hans-Hermann Schock geklagt.

Die Organisationen hatten kritisiert, dass sie als ruhige Naturgenießer gegängelt würden, während andere nachts uneingeschränkt an Ufern Hunde badeten, Party machten oder grillten. Angler könnten nachts sogar eine positive Aufsichtsfunktion am Gewässer erfüllen und hätten im Gegensatz zu anderen nächtlichen Naturnutzern eine spezielle Ausbildung in Form der amtlichen Fischerprüfung, erklärte der Landesfischereiverband.

Vereins-Mann Schock begrüßte den Tenor des Gerichts, das sein Urteil in den nächsten 14 Tagen vorlegen wird. Gebe es binnen vier Wochen keinen Widerspruch, werde er das Ministerium für Ländlichen Raum um eine rasche Änderung der Verordnung bitten. Falls das nicht geschehe, werde er alle Angler dazu aufrufen, individuell vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Das werde das Ministerium, das die Kosten tragen müsse, teuer zu stehen kommen, sagte er.